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Ratgeber

Enteignung 2024

Globale Ereignisse in den vergangenen Jahren haben sich stark auf die nationale Wirtschaft ausgewirkt – neben Corona und immer weiter steigenden Energiekosten kommt nun auch noch eine sich rasant entwickelnde Inflation hinzu. Besonders im Rahmen der Coronapandemie wurden Bund und Länder finanziell durch die Zahlung von milliardenschweren Unterstützungsfonds, Entschädigungen und Lohnersatz-Leistungen sehr belastet. Um die während der Coronakrise entstandenen Kosten auszugleichen, wurde im Deutschen Bundestag nun vermehrt über etwaige Maßnahmen diskutiert. So ist das Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) immer weiter in den Fokus gerückt. Droht tatsächlich ein Lastenausgleich zum Jahr 2024? Welche Auswirkungen kann ein solches Lastenausgleichsgesetz auf Eigentümer haben und was hat das Ganze mit Enteignung zu tun? In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um den Lastenausgleich und seine möglichen Folgen.

Was ist in diesem Zusammenhang mit Enteignung gemeint?

Obwohl Deutschland als allgemein reiches Land gilt, sind die Staatsausgaben hoch und werden immer höher – Deutschland ist tief verschuldet. Grundsätzlich sind die Bürger davon nicht direkt betroffen, jedoch bangen viele darum, dass es aufgrund der Verschuldung bald zur Enteignung kommt.

In den sozialen Netzwerken wird bereits gemunkelt, dass demnächst vor allem Immobilienbesitzer belangt werden sollen, um die leeren Kassen des Staates wieder zu füllen. Das Grundgesetz untermauert diese Theorien, denn in Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Darüber hinaus unterstützt die Reform der Grundsteuer, welche ab 2024 gültig sein soll, etwaige Theorien und Gerüchte einer Enteignung.

Grundsätzlich soll es demnach möglich sein, einer Verschuldung des Staates durch die Enteignung von Immobilienvermögen entgegenzuwirken. Die Verabschiedung der Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts am 12. Dezember 2019, welche im Jahr 2024 in Kraft treten soll, stützt die Vermutungen ebenfalls. So soll die beschlossene Reform des Entschädigungsrechts den Zweck haben, bisherige Gesetze zu etwaigen Entschädigungsbeständen zu erneuern. Dies hat den Hintergrund, dass es immer weniger Menschen gibt, die von kriegsbedingten Ausgleichszahlungen betroffen sind. Auch Impfschäden sollen nach dem neuen Gesetz entschädigt werden.

Bei einer Enteignung handelt es sich demnach um den gesetzeskonformen Entzug des Eigentums an beweglichen oder unbeweglichen Sachen durch den Staat. Immobilienbesitzer oder sonstige Menschen, die Vermögenswerte besitzen, sollen hierfür eine Entschädigung erhalten. Eine Enteignung oder sogenannte „einmalige Vermögensabgabe“ ist jedoch grundsätzlich nur möglich, wenn dies der Allgemeinheit dient und eine angemessene Entschädigung entrichtet wird.

Was kommt 2024 auf Hausbesitzer zu?

Die aktuelle wirtschaftliche Lage lässt Schlimmes vermuten. Der Immobilienmarkt boomt aktuell. Die Preise für Immobilien steigen stetig und ein Ende soll kaum in Sicht sein.

Dennoch vermuten Experten und Ökonomen, dass diese Zeiten schon bald vorbei sein könnten. So sollen die Preise von Wohnimmobilien laut einer Immobilienpreisstudie der Deutschen Bank ab dem Jahr 2024 drastisch sinken. Das Ergebnis soll eine drei Jahre anhaltende Deflation des Immobilienmarktes sein, sodass die Immobilienpreise in dieser Zeit um rund fünf Prozent sinken.

Weiterhin sollen private Eigentümer dazu verpflichtet werden, ihre Immobilien und Häuser entsprechend der neuen Richtlinie bis 2030 zu modernisieren. Für öffentliche Gebäude wurde eine Frist bis 2027 gesetzt. Von dieser Modernisierungsauflage sollen rund 15 Prozent aller 220 Millionen Wohnungen innerhalb der Europäischen Union betroffen sein.

Sollte im Jahr 2024 tatsächlich der Lastenausgleich erfolgen, könnte dies somit fatale Folgen für Eigentümer haben. Jetzt breitet sich die Angst vor einer Enteignung des Immobilienvermögens aus.

Wie schützt man sein Haus vor Enteignung?

Zunächst vorneweg: Enteignungen durch den Staat gibt es in Deutschland nur selten. Die einmalige Vermögensabgabe zum Wohle der Allgemeinheit gilt als letztes Mittel, um die hohe Verschuldung des Staates zu kompensieren und den Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern.

Grundsätzlich kann man sich juristisch gegen eine Enteignung zur Wehr setzen, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Die Enteignung muss durch ein Bundes- oder Landesgesetz legitimiert sein.
  2. Vor einer Enteignung muss der Bund oder die Gemeinde ernsthafte Bemühungen angestrebt haben, um das Grundstück oder die Immobilie auf konventionellem Wege zu erwerben.
  3. Der Staat muss eine plausible Erklärung darbieten, welchem Zweck die Enteignung des Grundstücks oder der Immobilie dient.
  4. Dem Eigentümer muss eine entsprechende Entschädigung angeboten werden, beispielsweise geeignetes Ersatzland.

In absoluten Ausnahmefällen können diese Regelungen allerdings gelockert werden.

Um sich vor einer Enteignung zu schützen, stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Der Eigentümer veräußert das Grundstück oder die Immobilie, bevor es enteignet werden kann.
  2. Der Immobilienbesitzer willigt ein, indem er das Angebot der Entschädigung annimmt.
  3. Der Immobilieneigentümer geht juristisch gegen den Enteignungsbeschluss vor. In diesem Fall bestehen jedoch nur gute Erfolgsaussichten, wenn eine der oben genannten Kriterien für die einmalige Vermögensabgabe nicht erfüllt ist.

Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, die Hausbesitzer ergreifen können, um sich zusätzlich vor einer Enteignung abzusichern:

  • Kaufen von physischem Gold oder Silber
  • Vermögensanlagen im Ausland
  • Investieren in Kryptowährungen
  • Familienstiftung im Ausland
  • Auswandern

Werden Immobilienbesitzer 2024 enteignet?

Die Gerüchteküche brodelt – sollen Immobilienbesitzer im Jahr 2024 tatsächlich enteignet werden?

Nein. Das Gerücht, dass in Zukunft ein sogenannter Lastenausgleich erfolgen soll, stützt sich lediglich auf Vermutungen. Diese beruhen maßgeblich auf der Tatsache, dass die Grundsteuer neu geordnet werden soll. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden alle Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, eine eigene Steuererklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer beim Finanzamt einzureichen. In den sozialen Medien wird darüber spekuliert, dass die Finanzämter diese Daten sammeln, um festzustellen, wie viel Immobilien-Vermögen jeder einzelne Bürger besitzt. Auch Impfschäden sollen nicht etwa durch eine Vermögensabgabe entschädigt werden.

Dennoch ist es wahr, dass das Lastenausgleichsgesetz weiterhin besteht. Allerdings entspricht die im Jahr 2019 beschlossene Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts nicht dem Lastenausgleich. So sollen Bürger mit nachweislichen Impfschäden eine entsprechende Entschädigung erhalten, die jedoch aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Diese Entschädigung ist in § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und soll nach der Umsetzung der Reform im Jahr 2024 in §§ 24 und 135 des Sozialgesetzbuches XIV integriert werden.

Es besteht weder der politische Wille, noch die verfassungsrechtliche Grundlage, sodass eine erzwungene Vermögensabgabe zur Finanzierung der Staatskasse gerechtfertigt wäre.

Was ist das Lastenausgleichsgesetz?

Das Gesetz über den Lastenausgleich wurde erstmalig am 14. August 1952 in seiner ursprünglichen Fassung verabschiedet. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges diente der Lastenausgleich in der Nachkriegszeit der Entschädigung und Eingliederung von Kriegsgeschädigten und Flüchtlingen, die zuvor im Bundesgebiet gelebt haben.

Sowohl in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) als auch in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gab es zu dieser Zeit keinerlei vergleichbaren Leistungen. Lediglich das Lastenausgleichsgesetz in Finnland diente als Vorbild für den Lastenaustausch.

So wurde der Lastenausgleich zum Teil aus der damaligen Vermögensabgabe oder Lastenausgleichsabgabe und aus Steuern finanziert. Es handelte sich hierbei um Kriegs-verschontes Vermögen, welches kriegsgeschädigten Bürgern zugutekommen sollte.

Obwohl das Lastenausgleichsgesetz keine vollständige Wertentschädigung für kriegsbedingte Vermögensschäden bieten konnte, betrug das Gesamtvolumen des Lastenausgleichs im Jahr 1952 etwa 72 Milliarden Euro. Deutsche, deren Vermögen durch den Zweiten Weltkrieg nicht beeinträchtigt wurde, mussten eine Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 Prozent des berechneten Vermögens abführen.

Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Menschen, die zum Zeitpunkt der Schädigung die deutsche Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit besaßen, einen Antrag auf Entschädigung durch den Lastenausgleich stellen.

Folgende Personengruppen konnten in der Nachkriegszeit von dem Lastenausgleich profitieren:

  • Kriegsgeschädigte (z. B. Zerstörungen durch Bomben oder Waffen)
  • Spätheimkehrer
  • Personen, die Verluste erlitten haben, etwa durch
    • Vertreibung aus Gebieten des Deutschen Reichs östlich der Oder und Neiße
    • Vertreibung aus Gebieten, die nicht Teil des Deutschen Reichs waren
    • Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
    • Umstellung im Rahmen der Währungsreform von Reichsmark auf D-Mark im Juni 1948

Was ist an den Gerüchten dran?

Im Rahmen der verpflichtenden Zensus Umfrage 2022 in Kombination mit der Grundsteuerreform sind bereits einige Gerüchte aufgetreten – etwa, dass die gesammelten Daten für einen etwaigen Lastenausgleich oder eine Vermögensabgabe relevant wären. Ob dem tatsächlich so ist und ein dahin gehender Missbrauch dieser Daten infrage kommt, soll eher unwahrscheinlich sein.

Der Lastenausgleich nach dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 wurde in der deutschen Geschichte jedoch bisher nur einmal durchgeführt. Die Gerüchte, dass bald jedoch ein erneuter Lastenausgleich stattfinden soll, sind demnach nicht zwangsläufig ernstzunehmen.

Wurde das Lastenausgleichsgesetz für 2024 beschlossen?

Mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts aus dem Jahr 2019 soll lediglich eine Reformierung und Modernisierung der Gesetze erfolgen und nicht etwa ein kommender Lastenausgleich durch die Enteignung privaten Vermögens der Bürger.

So sollen hierdurch etwa Betroffene und Opfer von Gewalttaten, sexueller oder psychischer Gewalt sowie Terroranschlägen Leistungen erhalten, um eine erneute Eingliederung in die Gesellschaft für Betroffene selbst und ihre Angehörigen zu ermöglichen.

Ferner soll – entgegen der Gerüchte – auch kein Lastenausgleich für die Entschädigung von Impfschäden durchgeführt werden.

Auch eine etwaige Vermögensabgabe wäre laut dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium mit hohen wirtschaftlichen Schäden verbunden. Aus diesem Grund soll auch diese Maßnahme nicht infrage kommen.

Wann trat das Lastenausgleichsgesetz in Kraft?

Die sogenannte Umverteilungsaktion von Reichtum im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes trat in der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1952 in Kraft. Es diente dazu, Leistungen an Kriegsgeschädigte, Flüchtlinge und Spätheimkehrer in Form von Unterhaltshilfen, Darlehen zum Wohnungsbau, Arbeitsplatzdarlehen sowie Hausratshilfen zu verteilen.

Wie lässt sich der Lastenausgleich 2024 umgehen?

Sollte die Sorge einer erneuten Vermögensabgabe durch das Lastenausgleichsgesetz bestehen, kann dieser durch bestimmte Maßnahmen umgangen werden.

  1. Auswandern: Viele Deutsche wählen den gewagten Schritt ins Ungewisse und wandern in ein fremdes Land aus. Dies hat nicht nur etwas mit den Steuern zu tun, sondern auch mit der aktuell eher kritischen deutschen Wirtschaft. Um einem Lastenausgleich zu entgehen, kann eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland durchaus eine gute Lösung sein. Jedoch bedeutet das auch, dass man seinem Heimatland den Rücken zukehren muss.
  2. Familienstiftung im Ausland: Als alternative Möglichkeit soll sich die Gründung einer Familienstiftung im Ausland anbieten. Das vorhandene Vermögen kann auf diese Stiftung übertragen werden, allerdings ist der Erhalt einer solchen Stiftung mit laufenden Kosten und unter anderem auch Steuern verbunden. Diese Alternative soll sich demnach nur lohnen, wenn es sich um ein Millionenvermögen handelt.
  3. Diversifikation des Anlagevermögens: Gleichzeitig kann eine Diversifikation des Anlagevermögens sinnvoll sein. So kann man das eigene Vermögen beispielsweise in physische Edelmetalle, Kryptowährungen und Co. investieren. Ebenso kann man die vorhandene Immobilie beispielsweise auf seine Kinder übertragen und stattdessen von einem lebenslangen Nießbrauchrecht Gebrauch machen.

Gibt es im Lastenausgleichsgesetz einen Freibetrag?

Eine Simulationsrechnung des DIW Berlin bei einem möglichen Aufkommen einer Vermögensabgabe in Höhe von 10 Prozent hat ergeben, dass trotz hoher Freibeträge ein beträchtliches Vermögen von etwa 230 Milliarden Euro mobilisiert werden kann. Als Bemessungsgrundlage dienten 2,3 Billionen Euro oder 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Stand 2011).

Der angesetzte Freibetrag bezieht sich in diesem Fall auf das Nettovermögen von natürlichen Personen und ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Einzelpersonen → 250.000 Euro
  • Ehepaare → 500.000 Euro
  • Kinderfreibetrag → 100.000 Euro
  • Unternehmensvermögen und wesentliche Beteiligungen → 5 Millionen Euro

Was ist die Grundsteuer?

Die Reform der Grundsteuer hat ebenfalls dazu beigetragen, dass die Aufregung um eine mögliche Enteignung im Rahmen eines Lastenausgleichs groß wurde.

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine jährlich zu entrichtende Abgabe, die auf den Grundbesitz erhoben wird. Hierzu gehören jegliche Grundstücke, einschließlich Gebäude und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer wird in der Regel von dem Eigentümer gezahlt und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte das zu besteuernde Grundstück oder darauf liegende Gebäude jedoch vermietet sein, kann die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Die Grundsteuer erklärt

Warum wurde eine Grundsteuerreform notwendig?

Bisher wurde die Grundsteuer anhand eines mehrstufigen Verfahrens errechnet. Als Grundlage der Berechnung diente der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert für das jeweilige Grundstück. Dieser wurde anschließend mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, woraus sich der sogenannte Steuermessbetrag ergeben hat. Auf diesen Betrag wiederum hat die Gemeinde ihren Hebesatz angewendet, um den zu zahlenden Grundsteuerbetrag zu errechnen.

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch das aktuelle Berechnungsverfahren als verfassungswidrig erklärt. Dies beruht auf der Tatsache, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich bewertet wurden, sodass das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde. Bis zum 31. Dezember 2019 sollte demnach eine Neuregelung getroffen werden.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer beruhte auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, die aufgrund der veränderten Infrastruktur längst nicht mehr aktuell sind. Aus diesem Grund soll ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer basierend auf den Neuberechnungen erhoben werden.

Was hat der Lastenausgleich mit der Grundsteuer zu tun?

Die Grundsteuerreform hat die Diskussionen im Internet über einen Lastenausgleich und eine mögliche Enteignung von Vermögenden ins Rollen gebracht.

So gehen viele Bürger davon aus, dass die gesammelten Daten, die im Rahmen der Neuberechnung der Grundsteuer gesammelt wurden, für eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte missbraucht werden sollen. Der Staat soll sich somit praktisch einen Überblick über das Vermögen jedes Einzelnen informieren, um Schritt für Schritt die Enteignung zu planen. Diese Gerüchte werden von der Bundesregierung jedoch vehement dementiert.

Werden wir mit der neuen Grundsteuer enteignet?

Die Grundsteuerreform soll lediglich dazu dienen, die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage aktueller Werte vorzunehmen. Die erhobenen Daten durch die Finanzämter sollen hierfür maßgeblich sein und nicht für andere Zwecke missbraucht werden.

So gebe es keinerlei Vereinbarungen über einen Lastenausgleich, da dieser weder politisch noch wirtschaftlich gerechtfertigt wäre.

FAQ

Wann kommt die Enteignung in Deutschland?

Grundsätzlich ist eine Enteignung in Deutschland möglich, da das Lastenausgleichsgesetz weiterhin besteht und ab dem Jahr 2024 sogar erneuert werden soll. Jedoch soll die Änderung im Lastenausgleichsgesetz keine Umverteilung von Vermögen bewirken.

Kommt 2024 eine Zwangshypothek?

Bezüglich des Lastenausgleichsgesetzes kursieren allerlei Falschmeldungen. So soll laut dem ehemaligen SPD-Chef Sigmar Gabriel eine Zwangshypothek ebenfalls infrage kommen. Dies sei jedoch nichts weiter als eine Fehlinterpretation seiner getroffenen Aussagen und nicht etwa beschlossene Sache.

Kommt der Lastenausgleich 2025?

Nein, aktuell sei laut der Bundesregierung kein Lastenausgleich im Jahr 2025 geplant. Lediglich Einzelpersonen, Parteien und Institutionen fordern im Deutschen Bundestag immer einmal wieder die Einführung einer Vermögensabgabe.

Fazit

Lastenausgleich – ja oder nein? Aktuell soll es sich hierbei lediglich um Gerüchte aufgrund von Fehlinterpretationen handeln. Die Fakten zeigen deutlich, dass es sich bisher nicht um eine bereits beschlossene Maßnahme handelt, sondern die Neuerung des Lastenausgleichsgesetzes lediglich zur Modernisierung dient.

Auch die Grundsteuerreform soll in keiner Weise in Verbindung mit einem Lastenausgleich oder gar einer Enteignung von Vermögen stehen, sodass die Angst für Immobilieneigentümer unberechtigt sei.

Bildquellen:

  • pexels-pixabay-358636: Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/beigesbetonhaus-unter-cumuluswolke-358636/

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