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Betriebliche Altersvorsorge – wann und für wen lohnt sie sich?

Die meisten von uns kommen in ihrem Berufsleben früher oder später mit dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge in Berührung und müssen sich damit auseinandersetzen. Aber wann und für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge? Und wie viel weiß man eigentlich selbst darüber?

Ein Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann empfehlenswert sein, denn: Altersvorsorge ist nicht gleich Altersvorsorge – sie kommt in verschiedenen Durchführungswegen daher und wird, je nach Modell und Form, unterschiedlich finanziert.

Mal leistet der Arbeitgeber den Löwenanteil der Zahlungen, mal trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Aufbau seiner betrieblichen Altersvorsorge allein. Dieser Beitrag soll dabei helfen, diese Unterschiede zu verstehen – und erklären, wann und für wen sich die betriebliche Altersvorsorge am meisten lohnt!

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Der Sinn einer betrieblichen Altersvorsorge besteht darin, sich im Alter finanziell nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen zu müssen. Sie erfüllt daher die Aufgabe einer Zusatzvorsorge für Rentnerinnen und Rentner und ist insbesondere dann eine hilfreiche Option, wenn es darum geht, allfälligen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.

Die bAV scheint im Grunde ein Angebot zu sein, zu dem man gar nicht “Nein” sagen kann – bietet es doch unbestreitbare Vorteile, die man sich als Arbeitnehmer mit wenig Aufwand und fast nebenbei, für das Rentenalter verschafft.

Allerdings ist die betriebliche Altersvorsorge nicht immer auch die beste Wahl der Zusatzvorsorge. Staatlich geförderte Riester-Renten oder eine Form flexibler, privater Vorsorge können sie, je nach Situation des Arbeitnehmers, ausstechen.

Eine gute bAV sollte gewisse Kriterien erfüllen. Die vielleicht wichtigste Frage stellt sich nach der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge: Was genau zahlt der Chef an der bAV? Welche Konditionen gelten – und was springt am Ende der Ansparphase für den Arbeitnehmer dabei raus?

Die beste Option: Der Chef zahlt

Eins vorweg: Am lohnendsten ist die betriebliche Altersvorsorge dann, wenn dein Arbeitgeber sie allein bezahlt. Denn dann bekommst du deine Betriebsrente im Alter, ohne dafür Teile deines Gehalts während deiner Zeit als Arbeitnehmer dafür aufgewendet zu haben.

Und so selten ist die beste Option nicht mal: War früher die betriebliche Altersvorsorge in erster Linie dazu da, um dem Arbeitnehmer im Alter oder beim Erwerbsausfall ein Leben nach gewohnten Standards zu ermöglichen, ist die bAV heute mehr denn je ein “Werbemittel” vieler Unternehmen.

Klar: Arbeitnehmer werden sich im Zweifelsfall für diejenigen Arbeitgeber entscheiden, die mit großzügigen Leistungen bei der betrieblichen Altersvorsorge punkten – und eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist ohne Zweifel ein Pluspunkt. Zudem sorgt sie dafür, dass Arbeitnehmer womöglich länger beim Unternehmen verbleiben.

Mit im Rennen: Die Teilfinanzierung der bAV durch den Arbeitgeber

Eine weitere Option für die Finanzierung einer Betriebsrente besteht darin, einen Teil deines Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Dieses Vorgehen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet und hat sogar Einzug in die Gesetzgebung gefunden: Seit dem Jahr 2002 steht diese Form der Finanzierung jedem Arbeitnehmer offen.

Sprichst du also deinen Chef auf die Entgeltumwandlung an und bittest ihn darum, diese für die Finanzierung deiner bAV durchzuführen, muss er dir diese Möglichkeit umsetzbar anbieten.

Damit bist du als Arbeitnehmer nun derjenige, der seine künftige Betriebsrente (mit)finanziert. Früher hat sich das wegen der Sozialabgaben und Steuern auf die Rente kaum gelohnt. Mittlerweile sieht die Situation wesentlich rosiger aus!

Denn bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber mit. Immerhin muss er einen Zuschuss von 15% auf die Beiträge des Arbeitnehmers in die bAV dazusteuern. Seit 2022 profitieren auch bereits bestehende Verträge von der Bezuschussung – vorher kamen nur neu abgeschlossene bAV-Verträge in den Genuss der 15%.

Zu beachten ist allerdings, dass in Tarifverträgen für die betriebliche Altersvorsorge auch andere Regelungen getroffen werden können.

2019 war erneut ein gutes Jahr für die betriebliche Altersvorsorge: So wurde entschieden, dass Empfänger von Betriebsrenten auf einen Freibetrag von 169,75 Euro monatlicher Rente keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlen sollen.

Und was heißt das für die betriebliche Altersvorsorge und die Betriebsrenten? Die Antwort ist einfach: Sie wurden durch die erlassenen Gesetze und den obligatorischen Zuschuss der Arbeitgeber noch lohnender als früher!

Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Geringverdiener lohnenswert

Wer damit rechnet, im Alter nicht allzu viel von seiner gesetzlichen Rente zu haben, sollte seine Altersvorsorge unbedingt mit einer bAV optimieren – wenn die Möglichkeit dazu besteht.

Früher würde die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet. Das hieß für alle, die auf staatliche Unterstützung im Alter angewiesen waren, dass sie im Grunde umsonst gespart hatten.

Doch auch hier fand im Jahr 2018 ein Schritt in die richtige Richtung statt: Sparer können einen Mindest- und Höchstbetrag ihrer Betriebsrente behalten und so die Grundversorgung mit einer Betriebsrente stärken.

Wann du die betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall in Anspruch nehmen solltest

Du ahnst wahrscheinlich schon, wann du in jedem Fall die Möglichkeit auf eine Betriebsrente wahrnehmen solltest: wenn der Arbeitgeber sie allein finanziert!

Zwar ist auf die Betriebsrente, die du im Alter erhältst, eine Einkommenssteuer zu entrichten und du musst als gesetzlich Krankenversicherter noch Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung leisten – doch die Vorteile einer “kostenlosen” Betriebsrente, finanziert durch den Arbeitgeber, sind nicht von der Hand zu weisen.

Mindestdauer des Anstellungsverhältnisses

Für Job-Hopper und diejenigen, die öfter mal die Arbeitsstelle wechseln, gibt es einen wichtigen Aspekt, den sie bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge beachten müssen:

Man erhält die Betriebsrente bei Rentenbeginn nur dann, wenn man mindestens drei Jahre im Unternehmen war und das 21. Lebensjahr beim Wechsel des Arbeitgebers bereits hinter sich hat.

Vor 2018 war dieses Gesetz noch wesentlich restriktiver: Damals galt eine Mindestdauer von 5 Jahren beim Anstellungsverhältnis und man musste bereits 25 Jahre alt gewesen sein.

Die EU-Mobilitätsrichtlinie hat diese Hürde allerdings wesentlich gesenkt und so gelten heute angepasste Fristen und Altersbeschränkungen.

Fazit: Wann und für wen sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt

Letztlich ist die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge investieren möchte, eine persönliche Entscheidung. Die finanzielle Situation jeder Person ist anders und es ist wichtig, alle Vor- und Nachteile abzuwägen – schließlich wendest du bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV Teile deines Gehalts und Vermögens für eine künftige Betriebsrente auf.

Eindeutig ist der Sachverhalt, wenn der Arbeitgeber eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbietet. In dieser Situation lautet die Devise: Greif zu! Denn hier erhältst du, ganz ohne eigene Einzahlungen, mit dem Rentenbeginn eine Betriebsrente zum “Nulltarif”.

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