Im Vorfeld der Entrümpelung und Renovierung bereiten Kündigung des Mieters bzw. Räumungsklage Probleme. Solange keine gravierenden Schäden bemerkt werden, gibt es dazu nur wenig rechtliche Handhabe. Erst, wenn durch Müll, Schimmel und dergleichen andere Bewohner belästigt, gesundheitlich gefährdet werden, eine nicht vertragsgemäße Wohnungsnutzung nachweisbar ist, kann eingeschritten werden. So auch die Erfahrungen des auf Entrümpelungen in Mannheim spezialisierten Unternehmens „Komplett Entrümpelung Mannheim“.
Der Weg führt über Abmahnung, Kündigung, fristlose Kündigung und Räumungsklage. Das kann dauern und in dieser Zeit können sich Schäden vervielfachen. Nicht selten verschwindet der Mieter einfach ohne Nachweis eines Aufenthaltsorts.
Messieverhalten und Messiewohnung
Messieverhalten beschreibt das zwanghafte Horten von Dingen ohne Fähigkeit, deren Wert einzuschätzen. Messies sind keine Sammler. Sie können sich von nichts trennen, nicht einmal von verderblichen Gütern und Müll. Das zwanghafte Sammeln bis zum absoluten Chaos kann verschiedene psychische Störungen zur Ursache haben. Die Betroffenen sind unfähig, dem Sammelzwang entgegenzuwirken. Teils werden Räume so zugemüllt, dass kaum ein Zugang möglich ist. Die Störung führt zu gesellschaftlichem Rückzug. Es wird niemand in die Wohnung gelassen. Äußerlich können Messies einen ordentlichen, sauberen Eindruck machen. Viele gehen sogar, zumindest zeitweilig, einer geregelten Arbeit nach. Meist sind die Menschen jedoch bereits gesellschaftlich und beruflich gescheitert und leben völlig zurückgezogen.
Belästigungen durch Messiewohnung – schnell handeln
Sind bei einer Wohnung üble Gerüche wahrzunehmen, kommt es vielleicht sogar zum Befall von Mäusen, Ratten, Ungeziefer, müssen Mitmieter schnellstens Meldung beim Vermieter erstatten. Der Vermieter muss dem ohne Verzug nachgehen. Zuerst sollte das Gespräch mit dem Messiemieter gesucht werden. Ist dieser nicht telefonisch erreichbar, öffnet nicht die Tür und reagiert nicht auf Anschreiben, kann die Polizei eingeschaltet werden. Es kann sein, dass der Bewohner schwer krank oder gar verstorben ist.
Ein weiterer Ansprechpartner ist das Ordnungsamt. Eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters muss angekündigt werden. Ein Zutrittsrecht ohne Ankündigung gibt es nur bei akuten Schäden wie z.B. einem Wasserrohrbruch. Wasserschäden sind keine Seltenheit, da Messies nicht sorgsam mit Ausgüssen umgehen oder Wasseranschlüsse beschädigen. Oft wird leider nur eine verlassene, zugemüllte Wohnung vorgefunden. Den Folgen und Kosten einer Räumung kommt der Mieter manchmal zuvor, indem er einfach verschwindet. Bei Schäden am Gebäude, Schäden, die andere Bewohner betreffen, muss sofort gehandelt werden. Ebenso dringlich ist das Einschreiten bei Gesundheitsgefährdung durch Ungeziefer, Schimmel und dergleichen.
Räumung durch Angehörige
Zwar haben Messies gewöhnlich keinen Kontakt mehr zu Angehörigen oder es gibt keine lebenden Angehörigen. Manchmal werden jedoch Angehörige darauf aufmerksam, dass Betroffene nicht mehr fähig sind, sich um ihre Wohnung zu kümmern oder sie haben von der Räumungsklage, Kündigung erfahren. Dann gilt es einerseits die Wohnung professionell räumen zu lassen, anderseits den Messie von psychologischer Hilfe zu überzeugen.
Kosten für die Räumung der Messiewohnung
Grundsätzlich muss eine Messiewohnung von einem professionellen Entrümpelungsunternehmen geräumt werden. Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände sind besondere Schutzmaßnahmen bei der Räumung notwendig. Spezialisierte Firmen sorgen für ausreichend Container, Materialien und geschultes Personal. Die Räumung und Messie Entrümpelung in Mannheim kann, je nach Wohnungsgröße und Wohnungszustand, zwischen 3.000 Euro und mehr als 5.000 Euro kosten.
Die Entrümpelung ist nicht der einzige Kostenfaktor. Meist werden mehr oder weniger große Schäden an der Wohnung festgestellt. Die Befunde können von beschädigter Elektrik über Rohrschäden, kaputte Sanitäranlagen, Wand-, Bodenschäden bis zu Schimmelbefall reichen. Oft gilt es Einbauküchen zu entfernen und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Erben können sich durch eine Ausschlagung des Erbes vor den immensen Kosten schützen.
Ist der Messie gänzlich alleinstehend, ohne eigenes Einkommen, ist Empfänger einer Grundsicherung zum Lebensunterhalt, werden die Räumungskosten von der Sozialbehörde übernommen. Ist die Person allerdings nachweislich ausgezogen, ohne auffindbar zu sein, gibt es keinerlei Hilfe bei den anfallenden Kosten. Nicht selten bleibt der Vermieter auf dem Kostenberg sitzen und muss die Wohnung vollständig sanieren, um sie wieder neu vermieten zu können.
Mehr Aufmerksamkeit für Messieverhalten
Insgesamt verursachen Messieräumungen und die Folgekosten durch Reparaturen und Sanierungen Millionenschäden. Die Kosten summieren sich, da Messieverhalten und Messiewohnungen vielfach zu spät wahrgenommen werden. Auch wenn nicht in jedem Haus ein Messie wohnt, dem Problem sollte bereits beim ersten Verdacht viel Aufmerksamkeit geschenkt werden. Weder seltsame Gerüche noch andere Zeichen sollten zu lange toleriert werden. Auf Meldungen von Mietern sollten Vermieter schnell reagieren. Je zeitiger gehandelt wird, desto mehr Schäden und Kosten lassen sich verhindern.
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