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Mobbing am Arbeitsplatz – Was kann man tun?

Mobbing wird oft auf ein Problem reduziert, das nur auf Kinder und Jugendliche zutrifft. Aber auch in der Arbeitswelt zeigen sich häufig Umstände, in denen einzelne Mitarbeiter unrecht behandelt, angefeindet, schikaniert und ausgeschlossen werden. Diese Fälle entwickeln sich häufig über einen langen Zeitraum, bis die Belastung für das Opfer zu groß wird. Die Antwort ist für viele ein ungewollter Jobwechsel. Welche anderen Lösungen gibt es für das Problem?

Rechtlich gegen Mobbing vorgehen

Häufig neigen Beteiligte und Opfer von Mobbingfällen dazu, ihre Probleme miteinander auszumachen, statt dafür Hilfe von außen hinzuzuholen. An Arbeitsplätzen sorgen sich viele Mobbingopfer darüber, ob es negative Auswirkungen auf ihre Jobsituation und das Arbeitsklima haben kann, wenn sie offiziell gegen Probleme vorgehen. Insbesondere, wenn Höhergestellte beteiligt sind, kann es schwer sein, den Mut zu finden dagegen vorzugehen.

Dabei ist Mobbing ein ernstzunehmendes Problem, das mit arbeitsrechtlicher Hilfe gelöst werden sollte. Schikanen dieser Art können einen Eingriff in das Persönlichkeits- und Gleichstellungsgesetz darstellen. Ein Anwalt hilft dabei, Mobbing effektiv und sachlich zu unterbinden, bevor es zu einer emotional geladenen Schlacht unter Mitarbeitern ausartet. In manchen Fällen kann man Entschädigungen erwarten.

Wann ist Mobbing strafbar?

Mobbing ist strafbar, wenn es gegen die Persönlichkeitsrechte und/oder das allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt. In den Grundgesetzen ist beispielsweise festgehalten, dass

  • Beleidigungen,
  • Nachrede,
  • Verleumdung und
  • Körperverletzungen

strafrechtlich verfolgbar sind.

Ebenso sind Diskriminierungen strafbar, die sich auf

  • Geschlecht,
  • Alter,
  • sexuelle Orientierung,
  • ethnische Herkunft,
  • Religion,
  • Weltanschauung oder
  • Behinderung

zurückführen lassen.

Mitarbeiter haben außerdem ein Beschwerderecht. Beschwerden über ungerechte Behandlung können bei dem Arbeitgeber oder Betriebsrat eingereicht werden. Dieser ist dazu verpflichtet, die Situation zu prüfen und für Besserung zu sorgen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht müssen Vorgesetzte für das Wohl ihrer Angestellten sorgen, indem sie mit Ermahnungen, Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen gegen die Schuldigen vorgehen.

Was genau versteht man unter Mobbing?

Ob ein Mobbingfall als strafbar gilt, ist Auslegungssache. Damit es als Mobbing zählt, müssen systematische Handlungen vorliegen, die das Ziel haben, die Rechte des Mobbingopfers zu beeinträchtigen und über den üblichen gesellschaftlichen Umgang hinausgehen.

Merkmale sind:

  • regelmäßig stattfindende Handlungen
  • Andauern über einen längeren Zeitraum
  • einzelne Personen werden attackiert
  • die Attacken haben keine gerechtfertigten Gründe
  • systematische Handlungen

Verschiedene Arten von Mobbing

Was die eindeutige Definition von Mobbing erschwert, ist, dass es mehrere Formen von Mobbing gibt, die nicht immer allen der oben genannten Merkmalen entsprechen müssen.

Unterformen sind:

  • Bossing – Mobbing durch den Vorgesetzten.
  • Staffing – Vorgesetzte als Mobbingopfer der Angestellten.
  • Straining – Einzelne oder wenige Handlungen, die aber einen andauernden negativen Effekt haben.
  • Gaslighting – Subtile psychologische Manipulationen, die zu Selbstzweifeln des Opfers führen.

Beim Straining kann eine einzelne feindselige Handlung dazu führen, dass das Opfer langfristig negativen Folgen ausgesetzt wird. Ein Beispiel wäre es, wenn ein Mitarbeiter als einziger gezielt in ein isoliertes, schlecht ausgestattetes Büro gesetzt wird.

Bei dem Gaslighting stellt der Angreifer häufig Behauptungen auf, die nicht der Realität entsprechen. So kann er einem Opfer beispielsweise einreden, dass die Person etwas vergessen hat, was man ihr aufgetragen hat, obwohl man den Befehl nie gegeben hat. Mit häufigen Behauptungen dieser Art beginnt das Opfer an der eigenen Wahrnehmung zu zweifeln. Das kann nicht nur Unsicherheit, sondern ernsthafte psychologische Erkrankungen auslösen.

Zudem gibt es situationsspezifische Unterarten, beispielsweise das akut häufig auftretende Cybermobbing im Online-Arbeitsumfeld während der Pandemie.

Ursachen und Verlauf von Mobbing am Arbeitsplatz

Es ist nicht einfach, die genauen Ursprünge von Mobbing festzulegen. Sie basieren auf komplizierten sozialen Strukturen, die von etlichen Dingen beeinflusst werden. Vereinfacht gesagt nehmen Mobber ihre Opfer als „anders“, „schwach“ oder „Gefährdung“ wahr.

Menschen sehen im Mobbing die Chance, selbst Macht über jemand „Schwächeren“ auszuüben, Konkurrenz auszumerzen oder einen Faktor abzuschaffen, der ihr gewohntes Arbeitsumfeld gestört hat.

Zeitgleich gibt es firmeninterne Strukturen, die Mobbing verursachen können, wie Über- und Unterforderung, schlechte Kommunikations- und Informationsstrukturen.

Ziel ist es, den Gemobbten zu verjagen oder ihn weiterhin zu nutzen, um sich selbst als stärker wahrnehmen zu können. Für Arbeitgeber kann es eine Möglichkeit sein, nicht selbst kündigen zu müssen.

Mobbing-Phasen

Mobbing kann unterschiedlichste Formen annehmen. Ein simpler Verlauf sieht etwa so aus:

  1. Konflikt – Etwas geschieht, für das der Mobber dem Opfer die Schuld gibt. Beispielsweise wird die andere Person gelobt und der Mobber selbst steht deshalb schlechter dar.
  2. Beginnendes Mobbing – Meist beginnt Mobbing damit, dass Informationen vorenthalten und das Mobbingopfer isoliert wird, indem ihm die Arbeit erschwert wird. Der Mobber versucht Fronten aufzubauen, die das Opfer ausschließen.
  3. Steigerung – Hat das Opfer weniger Kontakt und Rückhalt, kann der Mobber seine Handlungen aggressiver gestalten. Die Angriffe werden häufiger und finden offener statt. Diese Demütigungen distanzieren das Opfer zusätzlich von den Mitarbeitern, die helfen könnten. Das Selbstwertgefühl sinkt, Fehler und Stress häufen sich.
  4. Lösung – Viele Mobbingopfer sehen eine Kündigung als einzigen Ausweg an. Das geringe Selbstwertgefühl macht es schwer, für sich einzustehen.

Welche Folgen Mobbing haben kann

Mobbing übt sich sowohl auf die Arbeitsleistung als auch auf die psychische und physische Gesundheit aus. Damit betrifft es auch das Privatleben der betroffenen Person und ihre Lebensqualität sinkt. Oft entwickeln Opfer Existenzängste und Angst vor der „Situation Job“.

Typische Folgen von Mobbing sind:

  • Angstzustände
  • Demotivation, „Innere Kündigung“
  • Depressionen
  • Leistungs- und Denkblockaden
  • Misstrauen
  • Nervosität
  • Ohnmachtsgefühle
  • Selbstzweifel
  • Sozialer Rückzug
  • Stresssymptome (physisch und psychisch, z. B. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit …)

Was man gegen Mobbing tun kann

Es gibt drei Hilfen, mit denen wir gegen Mobbing vorgehen können:

  • Handlungen innerhalb des Betriebs: Kontakt zu Betriebs-/Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Konfliktberatern, aber auch unbeteiligten Kollegen, Vorgesetzten oder Vertrauenspersonen.
  • Handlungen außerhalb des Betriebs: Kontakt zu Ämtern für Arbeitsschutz, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsstellen, Rechtsanwälten, Selbsthilfegruppen und psychologische Beratung.
  • Persönliche Handlungen: Vorfälle dokumentieren, Konflikte ansprechen, persönliche Grenzen aufweisen, Wege finden, das Selbstwertgefühl zu stärken (z. B. durch Sport, Hobbys etc.).

Fazit

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernsthaftes Problem, das den Opfern häufig nicht nur ihren Job, sondern auch ihr Selbstwertgefühl kostet. Die Folgen beeinflussen die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit einer Person. Mobbinghandlungen, die in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, sind strafbar. Wer unter Mobbing leidet, sollte deshalb Beratung von einem Rechtsanwalt suchen.

Anwälte für Arbeitsrecht können effektiv eingreifen, Mobbinghandlungen unterbinden und sich für Entschädigungen einsetzen. Zudem gibt es viele hilfreiche Stellen, wie Betriebsräte oder Mobbing-Hilfshotlines, die Betroffene unterstützen können.

Bildquellen:

  • pexels-yan-krukov-7640484: Foto von Yan Krukov von Pexels

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