Man unterscheidet zum einen das indirekte Leasing, bei der der Hersteller das Leasing-Objekt von einer speziellen Leasing-Gesellschaft kauft und dann dem Leasing-Nehmer übergibt. Vom direkten Leasing oder dem Hersteller-Leasing spricht man, wenn das Leasing-Objekt direkt vom Produzenten verpachtet wird.
Besonderheiten eines Leasing– Vertrags
Im Leasing-Vertrag wird die Grundmietzeit festgehalten. Im Normalfall wird dem Leasing-Nehmer kein Kündigungsrecht eingeräumt. Nach dem Ablauf der Leasingzeit kann im Vertrag entweder auch eine Verlängerungs- oder eine Rückkaufoption vereinbart werden. Außerdem sind im Vertrag die Betragshöhen für die Leasingraten verzeichnet. Eine Besonderheit im Vertrag ist die Übernahme des Investitionsrisikos bei einer wirtschaftlichen Entwertung. Schließlich können im Vertrag auch Modalitäten über Wartung und Reparatur des Leasingobjekts festgelegt werden. Die Vertragstypen richten sich nach unterschiedlichen Leasingkriterien. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob es sich bei dem Leasing-Objekt um ein Auto oder einen Computer handelt. Auch das Leasing über ein Gewerbe oder eine Privatperson hat einen Einfluss auf den Vertragstyp.
Wann lohnt sich das Leasing?
Um herauszufinden, ob sich das Leasing lohnt, ist eine Nutzen-Kosten-Analyse sinnvoll. Dabei sollten vor allem auch die steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden. Man geht davon aus, dass die Gesamtleasingraten den Anschaffungspreis um etwa 130 Prozent übersteigen. Der Vorteil des Leasings gegenüber dem Kauf ist die Beibehaltung der Liquidität. Anforderungen über die Bonität gestalten sich bei den Leasinggesellschaften normalerweise geringer als bei den gängigen Kreditinstituten.
Florian Weis