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Insolvenz – Das müssen Sie wissen

Die meisten Menschen verstehen intuitiv, worum es geht, wenn von einer Insolvenz die Rede ist. Ein Unternehmen kann seine Schulden nicht mehr begleichen und ist in seinem Fortbestehen existenziell bedroht. Für einen Unternehmer ist dieses Grundverständnis freilich nicht ausreichend. Ist er selbst betroffen, muss er sich intensiv mit einem Insolvenzantrag, Insolvenzbegründungen, seinen Rechten und Pflichten und vielen weiteren Fragestellungen auseinandersetzen. Wie ein solcher Prozess genau aussieht, erfahren Sie im Folgenden.

Die meisten Menschen verstehen intuitiv, worum es geht, wenn von einer Insolvenz die Rede ist. Ein Unternehmen kann seine Schulden nicht mehr begleichen und ist in seinem Fortbestehen existenziell bedroht. Für einen Unternehmer ist dieses Grundverständnis freilich nicht ausreichend. Ist er selbst betroffen, muss er sich intensiv mit einem Insolvenzantrag, Insolvenzbegründungen, seinen Rechten und Pflichten und vielen weiteren Fragestellungen auseinandersetzen. Wie ein solcher Prozess genau aussieht, erfahren Sie im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis:

Was genau ist eine Insolvenz?

Einen Großteil der Unternehmensinsolvenzen bezeichnet man auch als Regelinsolvenz. Man nutzt den Begriff, um die Zahlungsunfähigkeit juristischer Personen (z.B. einer GmbH) von der Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen zu unterscheiden. Im zweiten Fall spricht man von einer Privatinsolvenz. Hintergrundgedanke des Vorgangs ist es, nur starke Unternehmen auf dem Markt bestehen zu lassen. Um die Normalität des Insolvenzvorgangs zu unterstreichen, soll der Schuldner von seinen Restschulden befreit werden. Der genaue Ablauf ist in der am 1.1.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung festgeschrieben.

Voraussetzungen

Am Beginn eines jeden Insolvenzverfahrens steht die drohende oder tatsächliche Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Diese kann, muss aber nicht, mit Überschuldung einhergehen. In beiden Fällen ist die Unternehmensführung verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag einzureichen. Dies geschieht beim zuständigen Amtsgericht. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Zeitspanne gestellt, kann ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet werden. Der Geschäftsführer kann in diesem Fall mit einer Geldstrafe belegt werden.

Bei Einzelunternehmern weicht die Rechtslage geringfügig ab. Sie müssen nicht unbedingt Insolvenz beantragen. Es reicht aus, wenn sie Ihren laufenden Geschäftsbetrieb einstellen und das Gewerbe abmelden. Sofern zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit kein selbstständiges Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann eine Verbraucherinsolvenz beantragt werden. Der Vorteil besteht darin, dass man ein langes Verfahren vermeiden kann. Auch ein Insolvenzverwalter muss nicht eingestellt werden.

Ein Insolvenzantrag kann nicht von jeder beliebigen Person gestellt werden. In der Insolvenzordnung ist genau festgeschrieben, dass nur der Geschäftsführer und die Liquidatoren einer GmbH dazu berechtigt sind. Innerhalb einer Personengesellschaft darf dies nur der Komplementär. Darüber hinaus ist bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit immer auch der Gläubiger berechtigt, den Antrag einzureichen.

Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?

Vom gesetzlichen Standpunkt aus liegt eine Zahlungsunfähigkeit dann vor, wenn das Unternehmen weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten begleichen kann. Geringfügigen Verpflichtungen kann in der Regel noch nachgekommen werden. Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn die Unternehmensführung absehen kann, dass Verbindlichkeiten in naher Zukunft nicht mehr beglichen werden können.

Üblicherweise beträgt dieser Zeitraum 12 Monate. Dem Gericht ist ein genauer Nachweis darüber zu erbringen. Eine Besonderheit bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht darin, dass die Antragsstellung nicht durch den Gläubiger, sondern ausschließlich durch den Schuldner erfolgen kann.

Auch die Überschuldung ist genau definiert. Sie wird anhand eines Überschuldungsstatus sichtbar. Dabei handelt es sich um eine bilanzähnliche Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva eines Unternehmens.

Die Prüfung eines Insolvenzantrags

Sobald der Antrag beim Amtsgericht eingegangen ist, wird er sorgfältig geprüft. Dabei lässt sich feststellen, ob der Schuldner überhaupt insolvenzfähig ist. Weiterhin wird die Rechtmäßigkeit des Antrags erörtert. Bei positivem Ergebnis ist der Schuldner in jedem Fall zu einer Anhörung vorzulassen. Bestätigt sich dabei, dass er überschuldet, zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, wird das Verfahren in der Regel eröffnet.

Hierzu ist nur noch eine ausreichend hohe „Insolvenzmasse“ notwendig. Als solche bezeichnet man alles zur Eröffnung des Verfahrens im Besitz des Schuldners befindliche Vermögen. In Zusammenhang mit Verfahren, die aus diesem Grund scheitern, spricht man auch von „Ablehnung mangels Masse“. Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren ab einer Höhe von 3.000 Euro in der Regel eröffnet werden. Falls das Geld zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden ist, kann die Rückzahlung gestundet werden. In diesem Fall springt der Staat ein.

Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters

In den meisten Verfahren kommt ein Insolvenzverwalter zum Einsatz. Er unterstützt das Unternehmen bei der Sanierung. Hintergrundgedanke ist es, die normalen Arbeitsabläufe auch während des Verfahrens aufrechtzuerhalten. Der Insolvenzverwalter entscheidet darüber, ob sich die Sanierung eines Unternehmens lohnt oder ob schnellstmöglich alle Vermögensbestandteile verwertet und unter den Gläubigern verteilt werden sollen. Er tritt an die Stelle des Geschäftsführers.

Sanierung mit einem Insolvenzplan

Neben dem bereits angesprochenen Regelverfahren gibt es ein Insolvenzplanverfahren. Dabei versuchen Unternehmen und Gläubiger, gemeinsam eine Einigung über das weitere Vorgehen zu erreichen. Vorrangiges Ziel des Insolvenzplans ist die Rettung und Sanierung des Unternehmens. Mit einem Sanierungskonzept wird vorgezeichnet, wie seine finanzielle und strukturelle Integrität wiederhergestellt werden kann.

Ein Sanierungsplan ist keine Selbstverständlichkeit. Die Gläubigerversammlung muss ihm erst zustimmen. Ist dies geschehen, muss die der Schuldner seine Verbindlichkeiten auf die im Plan vorgeschriebene Weise zurückzahlen. So dies erfolgreich bewerkstelligt wurde, ist die Zahlungsunfähigkeit abgewendet.

Wie stark sind die Arbeitnehmer betroffen?

Eine Insolvenz hat immer schwere Auswirkungen auf die Belegschaft. Schlimmstenfalls müssen Sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. Aus diesem Grund ist es von großem Vorteil, wenn sie ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Zu Ersteren gehört das Recht auf Entlohnung. Auch während eines Insolvenzverfahrens muss der Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter bezahlt werden. Selbiges gilt für Prämien und andere Zusatzleistungen.

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Angestellte zu entlassen. Auch in diesem Fall besteht ein Anspruch auf Lohn fort, doch wird dieser häufig nicht gezahlt. Er zählt zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten. Die ehemaligen Angestellten werden in diesem Fall wie Gläubiger behandelt. Damit Sie dennoch zu ihrem Geld kommen, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Es wird für insgesamt drei Monate gezahlt.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Unter dem Begriff Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenz) versteht man die Zahlungsunfähigkeit einer privaten Person. Privatpersonen, die ihre Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen können, können über die Privatinsolvenz einen finanziellen Neustart erreichen. Damit verbunden ist ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren, das oft viele Jahre in Anspruch nimmt. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, alle Gläubiger des privaten Schuldners anteilig und im gleichen Maße zu entschädigen. Die Privatinsolvenz ist für den Schuldner oft ein langer Weg, der mit vielen Einschränkungen verbunden ist. Doch am Ende ist der Zahlungsunfähige von allen Schulden befreit und kann einen Neuanfang beginnen. Seit dem 1. Januar 1999, mit dem Inkrafttreten der Insolvenzverordnung, haben Schuldner die Chance auf eine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass sie am Ende des Insolvenzverfahrens komplett schuldenfrei sind. Kostenlose Tipps zum Insolvenzverfahren!

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz anmelden kann jede natürliche Person beantragen, die keine selbstständige Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Die Regelung gilt außerdem für ehemalige Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine ausstehenden Verbindlichkeiten mit ehemaligen Arbeitnehmern haben. Bevor man plant, eine Privatinsolvenz einzuleiten, sollte man sich jedoch von einer Schuldnerberatung eingehend informieren lassen.

Checkliste Insolvenzvorbereitung: Diese Schritte müssen Sie einleiten

Wer eine Insolvenz in Betracht zieht, muss diese Schritte einleiten:

  • Termin bei der Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt
  • Schuldenbereinigungsplan erstellen
  • Zahlungen an Gläubiger einstellen
  • außergerichtliche Einigung anstreben
  • Insolvenzverfahren einleiten
  • Wohlverhaltensphase einhalten.

In den folgenden Unterpunkten erfahren Sie, wie das Insolvenzverfahren für Privatpersonen abläuft und wann sich dieser Schritt lohnt.

Wann ist eine Privatperson insolvent?

Eine Privatinsolvenz ist dann angebracht, wenn der Schuldner aus eigener Kraft die Schulden nicht mehr reduzieren kann. Ist keine Schuldenreduktion möglich, weil die Schuldzinsen die Schulden noch erhöhen und die Ratenzahlungen nur noch den Anstieg der Schulden verringern können, ist eine Privatinsolvenz ein Ausweg. Bevor die Insolvenz eingeleitet wird, streben Schuldnerberater einen außergerichtlichen Einigungsversuch an. Stimmen die Gläubiger damit überein, kann ein Insolvenzverfahren abgewendet werden. Kommt es zu keiner Einigung, muss die Insolvenz eingeleitet werden.

Der Ablauf einer Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz teilt sich in vier Schritte auf. Diese vier Schritte sind:

  • außergerichtlicher Einigungsversuch
  • gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase

Der außergerichtliche Einigungsversuch

Der erste Schritt der außergerichtlichen Einigung besteht darin, dass der Schuldner alle seine Gläubiger bittet, ihm eine aktuelle Forderungsaufstellung zuzusenden. Diese Aufstellung der Kosten dient als Grundlage für den zu erstellenden Schuldenbereinigungsplan. Dieser Plan wird von dem Schuldner gemeinsam mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt erstellt. Der Schuldner muss damit nun eine außergerichtliche Einigung, den sogenannten Insolvenzvergleich, mit seinen Gläubigern anstreben.

Der Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan wird mit dem Ziel der kompletten Entschuldung aufgestellt. Der Plan enthält alle Leistungen, die der Schuldner an seine Gläubiger leisten wird. Außerdem im Plan zu finden sind alle Regelungen, die die Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern betreffen. Lehnt auch nur ein Gläubiger den Plan ab oder besteht weiterhin auf eine Zwangsvollstreckung, gilt der Plan als gescheitert. Es kommt zum Insolvenzverfahren. Für das weitere gerichtliche Verfahren benötigt der Schuldner eine Bescheinigung darüber, dass die außergerichtliche Einigung nicht zustande kam. Diese Bescheinigung kann nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung ausgestellt werden durch:

  • anerkannte Schuldnerberatungsstellen,
  • Anwälte,
  • Notare,
  • Steuerberater
  • und vereidigte Wirtschaftsprüfer.

Gerichtliches Insolvenzverfahren und vereinfachtes Insolvenzverfahren

Sobald eine Bescheinigung über das Scheitern des Schuldenbereinigungsplans vorliegt, kann der Schuldner einen Insolvenzeröffnungsantrag beim Insolvenzgericht einreichen. Mit diesem Antrag muss der Schuldner einige Unterlagen vorlegen:

  • die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches,
  • der Schuldenbereinigungsplan,
  • der Antrag auf die Erteilung der Restschuldbefreiung,
  • ein Vermögensverzeichnis und ein Verzeichnis der Gläubiger inklusive der gegen ihn gerichteten Forderungen.

Sind alle diese Unterlagen eingereicht, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Das vorhandene und pfändbare Vermögen des Schuldners wird verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Dieser Vorgang ist im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren deutlich vereinfacht worden.

Es wird ein Treuhänder eingesetzt, der eine sogenannte Insolvenztabelle erstellt. Darin zu finden sind die Gläubiger, die Forderungshöhe und der Grund der Forderung. Der Treuhänder ist außerdem dafür zuständig, das vorhandene Vermögen des Schuldners zu verwalten und an die Gläubiger auszuschütten.

Im Schlusstermin des Verfahrens wird die sogenannte Restschuldbefreiung ausgesprochen. Die Gläubiger haben an diesem Termin die Chance, einen Antrag auf die Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Das Gericht versagt die Restschuldbefreiung, zum Beispiel dann, wenn der Schuldner wegen einer Straftat verurteilt wurde oder falsche oder nicht vollständige Angaben über seine wirtschaftliche Lage gemacht hat.

Restschuldbefreiungsverfahren und Wohlverhaltensphase

Wird dahin gehend kein Antrag gestellt, ist der Schuldner nach der sechsjährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei. Während dieser Zeit des Verfahrens tritt der Schuldner sein gesamtes, pfändbares Arbeitseinkommen an den Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Dabei muss er sich an viele Auflagen halten, zum Beispiel einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich zumindest darum bemühen. Des weiteren muss er die Hälfte des Wertes von Erbschaften an den Treuhänder abgeben, jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht melden. Hält der Schuldner sich an diese Auflagen, ist er am Ende des sechsjährigen Verfahrens schuldenfrei.

Bei einer Privatinsolvenz kommt es auf eine gute Beratung an

Wer in die Privatinsolvenz geht, wird in den ersten Schritten mit einigen Problemen zu kämpfen haben. Diesen großen Berg an Arbeit muss man allerdings nicht alleine besteigen. Eine professionelle und kompetente Hilfe ist in einem solchen Fall unerlässlich. Auch für das Verfahren der Privatinsolvenz ist es wichtig, eine derartige Unterstützung an seiner Seite zu wissen.

Wo liegen die Schwierigkeiten?

Vor allem die Bedingungen und Voraussetzungen, die an eine erfolgreiche Privatinsolvenz geknüpft sind, bereiten oftmals Schwierigkeiten.

  • Generell muss bei einem privaten Insolvenzverfahren immer beachtet werden, dass man alle Gläubiger berücksichtigt.
  • Dabei kommt es darauf an, welche besonderen Forderungen diese an die Insolvenz stellen. Das ist ein großes Problem für Personen, die keine oder nur wenige Kenntnisse in der Materie vorweisen können.
  • Die oftmals hoch auftürmenden Berge von Mahnbescheiden, Rechnungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind für den Otto-Normalverbraucher häufig ein schier unüberbrückbares Hindernis. Viele resignieren, was einer der schlimmsten Fehler sein kann.

Eine qualifizierte Schuldnerberatung ist bares Geld wert

Um die Hürden zu nehmen, ist es nahezu unabdingbar, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. In den meisten größeren bundesdeutschen Städten sind diese Stellen mittlerweile verfügbar. Es gibt dabei aber auch einiges zu beachten.

  • Ein wichtiger Punkt ist, dass eine Kostenfreiheit garantiert wird. Zusätzliche Kosten sind für den Hilfesuchenden zumeist nicht zu stemmen.
  • Zunächst sollte die Beratung alle Gläubiger zusammentragen. Das kann durch Nachfragen und per Schufa durchgeführt werden. Diese Grundvoraussetzung macht eine gute Schuldnerberatung ganz am Anfang, um eine Basis zu schaffen, an welcher man ansetzen kann.
  • Passiert dies nicht, kann der gesamte Prozess des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans platzen, denn es müssen alle offenen Versäumnisse zwingend vorgebracht werden.
  • Stichwort Schuldenbereinigungsplan: Auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan kann von einem professionell arbeitenden Büro erstellt werden.
  • Anwälte sind zudem eher in der Lage, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten als der Laie an sich. Die Mitarbeiter selbst haben oft eine langjährige Erfahrung und können so mit den Fordernden ganz anders verhandeln und dabei möglicherweise einen Nachlass heraushandeln. Durch diese Möglichkeit kann im besten Fall ein außergerichtlicher Einigungsversuch erzielt werden. Voraussetzung hierfür ist wiederum die Gewissheit, dass der gewünschte Geldbetrag auch tatsächlich vorhanden ist.
  • Oftmals ist der Betroffene sich nicht über seine Rechte und Pflichten bewusst. Durch die Expertenberatung kann man hierfür wertvolle Tipps bekommen. Und nicht nur das ist ein Pluspunkt: Weiß man über seinen Status Bescheid, ist man in der Lage, auch eine Pflichtverletzung zu umgehen. Träte dies ein, würde die Versagung der Restschuldbefreiung und den Abschluss einer Privatinsolvenz als Risiko bereitstehen.

 

Florian Weis

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