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Rechtsformen

Definition der Rechtsform: GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus der haftungsbeschränkten Gesellschaft und der Personengesellschaft KG. Dabei werden die haftungsrechtlichen Vorteile mit den gesellschaftlichen und steuerrechtlichen Vorteilen aus zwei Gesellschaftsformen miteinander verknüpft und es entsteht eine neue Rechtsform.

Grundlegend handelt es sich hier um eine Personengesellschaft, wobei die GmbH (GmbH Definition) als einzig haftender Gesellschafter (Gesellschafter Definition) angesehen werden kann. Die Geschäftsführung kann beispielsweise auch durch einen Fremdgeschäftsführer übernommen werden. Diese Rechtsform zählt zu den am häufigsten Eingesetzten und ist wegen ihrer Vorteile so beliebt.

Eine Frage der Haftung

Die KG (zur KG Definition) bietet zwei Arten von Gesellschaftern, dabei handelt es sich auf der einen Seite um die Komplementäre und auf der anderen Seite die Kommanditisten. Die Komplementäre übernehmen meist die Geschäftsführung und sind uneingeschränkt für alle Schulden des Unternehmens haftbar. Die Kommanditisten sind wiederum nur mit einem gewissen Kapitalbetrag an dem Unternehmen beteiligt und führen das Unternehmen nicht selbst. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Einlage an Kapital. Bei der GmbH & Co. KG wird die GmbH als Komplementär eingesetzt und das bedeutet den Teil der uneingeschränkten Haftung. Dabei handelt es sich um eine juristische Person, die in der Haftung wiederum durch die Einlage in die GmbH beschränkt ist. Demnach kann auch die GmbH & Co. KG von den Vorteilen der haftungsbeschränkten GmbH profitieren. Die Gesellschafter haften nur mit ihren Stammeinlagen, selbst wenn die GmbH ein unbeschränkt haftbarer Komplementär ist. Damit ist ein großer Nachteil der KG ausgeschaltet.

Weitere Vorteile von KG zu GmbH & Co. KG

Die Kapitalbeschaffung wird in dieser Konstellation erleichtert. Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten kann die Kapitalbasis ausgeweitet und vergrößert werden. Außerdem ist die Regelung zur Nachfolge einfacher anzusehen. Die GmbH tritt anstelle einer natürlichen Person als Vollhafter ein. Die Unternehmensfortführung ist immer gesichert, da eine GmbH einfacher übernommen werden kann als eine Personengesellschaft. Vor allem Familienunternehmen können von diesem Punkt profitieren. Arbeitnehmer haben ein geringeres Recht an Mitbestimmung. Hier richtet man sich nach der KG, bei der das Recht geringer ist, als bei der GmbH. Es kann außen stehendes Fachpersonal ohne Probleme als Komplementär in das Unternehmen und in diese Rechtsform integriert werden.

Wie man Fehler bei der GmbH-Gründung vermeidet, lesen Sie in diesem Beitrag: Fünf folgenschwere Fehler, die bei der Gründung einer GmbH häufig passieren

Nachteile

Einer der Hauptnachteile bei dieser Gesellschaftsform besteht im großen Aufwand bei der Buchführung. Immerhin müssen sowohl für die KG als auch für die GmbH Bücher geführt und Abschlüsse erstellt werden. Hierbei haben sich allerdings mit der Zeit effiziente Maßnahmen zur Gestaltung der Buchungen entwickelt, die den Verwaltungsaufwand bei der GmbH stark reduzieren.

Ein weiteres Problem besteht in der geringen Kreditwürdigkeit. Für Banken ist diese Gesellschaftsform verhältnismäßig unattraktiv, da sie nur wenige Sicherheiten geboten bekommt. Da keine natürlichen Personen bis zu uneingeschränkter Höhe haften, bekommt sie im Falle einer Insolvenz nur das Kapital der GmbH und der Kommanditisten.

Auch auf Steuerebene ergibt sich ein Nachteil. Bei der KG kann die Geschäftsführervergütung der GmbH steuerlich nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Gesetzliche Grundlage ist § 15 Abs.1 Nr. 2 EStG.

Verschiedene Arten der GmbH § Co. KG

Die Gesellschaftsform kommt in verschiedenen Ausprägungen vor. Die wichtigsten davon sind im Folgenden aufgelistet.

Personengleiche GmbH & Co. KG:

Diese Form ist der Standardfall. Hierbei sind die Gesellschafter der GmbH zugleich die Kommanditisten der GmbH & Co. KG

Einheitsgesellschaft:

Bei dieser Form hält die KG sämtliche Anteile an der GmbH. Auf diese Weise befindet sich die gesamte Unternehmensführung an einer Stelle. Wichtig ist es hierbei, der Gefahr der verdeckten Einlagenrückzahlung vorzubeugen. Hierzu gibt es entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Sie erfüllen den Anspruch der Gläubiger auf den Erhalt des ihnen zustehenden Kapitals.

Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG:

Alle Eigentümer sind gleichzeitig und in gleichem Verhältnis als Kommanditist an der KG und als Komplementär an der GmbH beteiligt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Beteiligungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters gleich bleiben. Dies geschieht mittels einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, die die Kündigung der Mitgliedschaft der GmbH an die Kündigung der Mitgliedschaft in der KG bindet.

Einmann GmbH & Co. KG:

Bei dieser Rechtsform befinden sich alle Anteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH in der Hand eines Eigentümers.

Publikums-KG:

Diese Gesellschaftsform ermöglicht es, Kommanditisten in nahezu unbegrenzter Zahl in die KG zu holen. Sie fungieren lediglich als Kapitalgeber, die einen bestimmten Anteil am Gewinn bekommen. Diese Gesellschaftsform kommt in erster Linie bei geschlossenen Fonds zum Einsatz. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Anteile nicht wie Aktien an normalen Börsen gehandelt werden. Auch kann man nicht vor der vorher bestimmten Laufzeit aussteigen.

Doppelstöckige GmbH & Co. KG:

Bei dieser Rechtsform fungiert eine zweite GmbH & Co. KG als Komplementär. Aufgrund des hohen administrativen Aufwands einer mehrfachen Buchführung kommt diese Form im Rahmen des gewöhnlichen Unternehmensbetriebs kaum vor.

Sternförmige Beteiligung:

Die letzte wichtige Form ist die sternförmige Beteiligung. Hierbei ist eine GmbH gleichzeitig an mehreren Kommanditgesellschaften beteiligt.

Was spricht für die Umwandlung einer KG?

Es gibt eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen können, eine KG in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Zunächst einmal ist hier die Haftungsbeschränkung zu nennen. Zwar haftet die GmbH als Komplementär uneingeschränkt, doch ist das Risiko der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage beschränkt. Darüber hinaus spricht die Erleichterung der Kapitalbeschaffung für eine Umwandlung. Man muss lediglich neue Kommanditisten finden.

In Familienbetrieben kann die Gründung einer GmbH & Co. KG auch dahingehend sinnvoll sein, dass sich die Nachfolge besser regeln lässt. Tritt eine GmbH als Vollhaftender ein, ist die Fortführung des Unternehmens gesichert, da sie anders als eine natürliche Person unsterblich ist.

Weitere Vorteile sind die Möglichkeiten, außenstehende Experten als Geschäftsführer der GmbH & Co. KG einzusetzen und den Einfluss der Arbeitnehmer einzuschränken.

Fragen und Antworten zur GmbH & Co. KG

Welche Nachteile ergeben sich bei einer GmbH & Co. KG im Gespräch mit der Bank?

Gegenüber einer Bank ist die Kreditwürdigkeit (zur Kreditwürdigkeitsdefinition) einer GmbH & Co. KG eingeschränkt. Das hängt damit zusammen, dass dem Kreditinstitut wegen der beschränkten Haftung nur eingeschränkte Sicherheiten geboten werden können. Das Risiko ist entsprechend höher.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Buchführung?

Ein anderer Nachteil, der bei der GmbH & Co. KG auftritt, bezieht sich auf die Buchführung. Da es sich nämlich im eigentlichen Sinne um zwei Gesellschaften handelt, muss auch doppelt Buch geführt werden, einmal bei der GmbH, die als Komplementär auftritt, und auf der anderen Seite bei der KG.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Besteuerung einer KG?

Bei der KG ist die Besteuerung davon abhängig, was für Gesellschafter beteiligt sind. Handelt es sich bei den Gesellschaftern um natürliche Personen, unterliegt ihr Teil des Gewinns der Einkommensteuer . Wenn es sich aber um körperschaftspflichtige Gesellschafter handelt, unterliegt ihr Gewinnanteil der Körperschaftssteuer.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für die GmbH & Co. KG?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich bei der GmbH & Co. KG selbst um eine Personengesellschaft handelt. Das bedeutet, dass sie weder zur Abgabe einer Körperschafts- noch zur Abgabe einer Einkommenssteuer verpflichtet ist. Das Einkommenssteuergesetz betrifft nämlich ausschließlich natürliche Personen. Eine Körperschaftssteuer ist lediglich auf den anteiligen Gewinn der Komplementär-GmbH zu entrichten. Die Einkommenssteuer entfällt auf die Gewinnanteile der Kommanditisten.

Ist bei der GmbH & Co. KG eine Gewerbesteuer zu entrichten?

Gemäß Gewerbesteuergesetz (§2, Abs. 1 Satz 1) ist in Deutschland jeder stehende Gewerbebetrieb zur Abgabe einer Gewerbesteuer verpflichtet. Das gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gewerbetätigkeit aufgenommen wurde. Sämtliche vorbereitende Handlungen wie zum Beispiel Abwicklungen älterer Firmen zählen nicht dazu. Ist die GmbH & Co. KG gewerblich geprägt, wird die Einkommenssteuer auch schon in dieser Phase erhoben. Eine Gewerbesteuer entfällt seit 2002 außerdem dann, wenn Anteile an Personengesellschaften veräußert werden (§ 7 Satz 2 GewStG). Das gilt allerdings nur dann, wenn keine natürliche Person unmittelbar an der veräußerten Gesellschaft beteiligt ist. Auch ist zu beachten, dass die Gesellschaft steuerpflichtig ist und nicht ihre Gesellschafter. Handelt es sich um eine doppelstöckige Personengesellschaft, gilt die Obergesellschaft als Gesellschafterin. Da es sich dabei nicht um eine natürliche Person handelt, ist der Verkauf der Untergesellschaft zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Grunderwerbssteuer?

Genauso wie alle anderen Personengesellschaften gilt auch die GmbH & Co. KG als selbstständiger Rechtsträger. Das bedeutet, dass immer dann, wenn die KG ein Grundstück kauft oder verkauft, eine Grunderwerbssteuer anfällt. Das ist auch dann der Fall, wenn das Geschäft mit Gesellschaftern abgeschlossen wird. Schuldner ist in diesem Fall die KG, doch haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner (§ 191 Abs. 4 AO). Bei Übereignungen von Grundbesitz zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft gibt es personenbezogene Vergünstigungen (§5, §6 GrEstG). Die Übertragung ist dabei soweit steuerbefreit, solange der Eigentümer nicht mit dem gleichen Anteil daran beteiligt bleibt. Um Missbräuche zu verhindern, gibt es eine Sperrfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen, wenn sich die Gesellschafterstruktur verändert.

Gilt die Erbschafts- und Schenkungssteuer auch bei der GmbH & Co. KG?

Geht es um eine GmbH & Co. KG, die ausschließlich zur Vermögensverwaltung, nicht aber zur Aufnahme einer gewerblich geprägten Tätigkeit gegründet wurde, handelt es sich dabei im Sinne des Erbschaftssteuerrechts um Privatvermögen. Wenn die Gesellschaft gewerblich ausgerichtet ist, handelt es sich um Betriebsvermögen. Gegenüber dem Privatvermögen weist es einige steuerliche Vorteile auf.

 

Florian Weis

Bildquellen:

  • pexels-marc-mueller-380769: Foto von Marc Mueller von Pexels

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