Die Ltd benötigt lediglich ein Stammkapital von mindestens einem englischen Pfund und haftet nur in der Höhe des Eigenkapitals und nicht mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Nach den deutschen Rechtsformen handelt es sich bei einer Limited um eine Aktiengesellschaft (zur Aktiengesellschaft Definition) mit einem begrenzten Gesellschafterkreis.
Limited nach deutschen Vorschriften
Jedes Unternehmen mit einer gewerblichen Tätigkeit in Deutschland muss diese auch beim Gewerbeamt anmelden. Die Limited benötigt daher eine deutsche Geschäftsadresse, die beim Amt zu melden ist. Handelt es sich um eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland, muss diese auch beim Handelsregister (Handelsregister Definition) eingetragen werden. Dafür hat der Geschäftsführer eine notarielle Anmeldung zu tätigen. Gründungsunterlagen und beglaubigte Übersetzungen müssen mitgeführt werden. Allerdings kann diese Eintragung zwischen drei bis acht Wochen andauern. Ist die Limited in Deutschland tätig, dann gilt hier das deutsche Recht. Nur wenn es um Streitigkeiten im Innenverhältnis geht, wird nach englischem Recht vorgegangen. Steuervorteile gibt es keine, wenn das Feld der Hauptarbeit ebenso in Deutschland liegt.
Generelle Richtlinien der Limited
Die gegründete Limited muss einen Firmensitz haben, der sich in England oder Wales befindet. Dieser ist lediglich als Postadresse zu sehen, bei der auch Verzeichnisse und Listen einsehbar sein müssen. Insgesamt benötigt man für eine solche Gründung mindestens zwei Personen, die zusammen drei Posten besetzen. Es gibt einen Aktionär oder Gesellschafter (Gesellschafter Definition), einen Geschäftsführer und einen Gesellschaftssekretär. Der Aktionär kann gleichzeitig der Geschäftsführer sein, wobei der Geschäftsführer nicht gleichzeitig der Gesellschaftssekretär sein darf. Gründet man eine solche Rechtsform, muss man auch mit dem englischen Recht vertraut sein. Nach der Gründung erfolgt auch hier die Eintragung in das englische Handelsregister. Damit diese erfolgreich abgeschlossen werden kann, benötigt man einen Gesellschaftsvertrag.
Vorteile der Ltd
- kurze Gründungsdauer
- Eigenkapital gering
- Gesellschaftsform sehr transparent
- eingeschränkte Haftung
- englisches Recht ist firmenfreundlicher
Nachteile der Ltd
- Steuererklärung in Deutschland
- Jahresabschluss in England
- Adresse und Vertreter in England müssen vorhanden sein
- Spagat zwischen zwei Rechtssystemen
Risiken bei der Haftung
Bei einer Limited sind weder Direktoren noch Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haftbar. In Ausnahmefällen können die einzelnen Mitglieder aber unterschiedlichen Haftungsrisiken unterliegen. Am stärksten betrifft das die Gesellschafter, die die Gesellschaft nach außen vertreten. Wenn sie mit einer Einlage beteiligt sind und nicht an der Leitung der Geschäfte teilnehmen, sind sie praktisch risikofrei. Dasselbe gilt für den Verwaltungsdirektor.
Dritten gegenüber ist die Haftung der Direktoren Dritten gegenüber in Ausnahmefällen möglich (Wrongful Trading, Fraudulent Trading). Wrongful Trading bezieht sich auf Geschäftshandlungen in Situationen, in denen eine unmittelbare Zahlungsunfähigkeit droht. Ein Straftatbestand liegt dann vor, wenn die Direktoren die Geschäfte wissentlich weitergeführt haben, ohne den Schaden der Gläubiger zu minimieren. Fraudulent Trading ist darüber hinaus auch außerhalb der Insolvenz möglich. Hierbei werden die Gläubiger durch willentliche Handlungen des Gläubigers geschädigt.
Bei einer Ltd., die in Deutschland tätig ist, gelten Haftungsrisiken gem. § 69 AO oder der §§ 34, 35 AO.
Die Limited & Co. KG
es besteht die Möglichkeit, die Limited als persönlich haftenden Gesellschafter in eine Personengesellschaft zu integrieren. In Analogie zur GmbH & Co. KG (zur GmbH & Co. KG Definition) entsteht hier eine Limited & Co. KG. Dabei beschränkt sich das Haftungsrisiko der Personen hinter der Gesellschaft auf auf das Betriebsvermögen der Limited und der Kommanditgesellschaft. Die Privatvermögen der Gesellschafter sind durch dieses Vorgehen sicher und geschützt.
Florian Weis
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