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Wirtschaftslexikon

Kapitalertrag 2017 – Profit aus unterschiedlichen Anlageformen

Mit dem Begriff Kapitalertrag meint man den Profit, der sich aus dem Unternehmensgewinn ergibt. Dabei kann es sich ebenfalls um Zinsen aber auch um Grundstückserträge oder Lizenzeinnahmen handeln.

Mit dem Begriff Kapitalertrag meint man den Profit, der sich aus dem Unternehmensgewinn ergibt. Dabei kann es sich ebenfalls um Zinsen aber auch um Grundstückserträge oder Lizenzeinnahmen handeln.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kapitalertragssteuer als Sonderform der Einkommenssteuer
  2. Welche Unterschiede ergeben sich durch ausländische Kapitalerträge?
  3. So kann man die Kapitalerträge maximieren
  4. Kapitalerträge durch das Sparbuch erhöhen
  5. Beim Aktienverkauf punkten
  6. Beispiele für Einkünfte aus Kapitalanlagen
  7. Der gesonderte Steuertarif für Kapitalerträge
  8. Vor- und Nachteile eines gesonderten Steuertarifs für Kapitalerträge
  9. So wird die Kapitalertragssteuer bemessen
  10. Tabelle zum Kapitalertrag
  11. Wie kann man die Kapitalsteuer vermeiden?
  12. Was sind Kapitalerträge?
  13. Was ist ein negativer Kapitalertrag?
  14. Was ist die Kapitalertragsteuer?
  15. Was sind abgeltend besteuerte Kapitalerträge?
  16. Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ?
  17. Warum entfällt auf Kapitalerträge eine Kirchensteuer?

Ein Kapitalertrag wird bei unterschiedlichen Anlageformen erwirtschaftet. Er kann in Form einer Dividende , einer Verzinsung, eines Ertrages oder einer Wertsteigerung erzielt werden. Als besondere Form gilt der negative Kapitalertrag. Er ergibt sich, wenn die erzielten Erträge niedriger sind als die Kosten beziehungsweise Gebühren. Der Kapitalertrag wird nach einer gesonderten Abgeltungssteuer versteuert.

Kapitalertragssteuer als Sonderform der Einkommenssteuer

Die gesonderte Kapitalertragssteuer löst seit dem Jahr 2009 die klassische Einkommenssteuer ab. Das Besondere an dieser Steuerform ist, dass der festgelegte Steuersatz von 25 Prozent, der noch vom Solidarzuschlag und der Kirchensteuer ergänzt wird, von der Bank einbehalten wird und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Die Kapitalertragssteuer hat den Vorteil, das die einzelnen Einkünfte nicht gesondert erklärt werden müssen.

Welche Unterschiede ergeben sich durch ausländische Kapitalerträge?

Kapitalerträge, die sich durch Anlagen im Ausland ergeben, müssen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gemeldet werden. Man kann allerdings auch den Umstand ausnutzen, wenn man bereits im Anlagestaat Steuern gezahlt hat. Aus diesem Grund gibt es eine Doppelbesteuerungsvereinbarung, bei der zwei unterschiedliche Steueranrechnungsverfahren eingesetzt werden. Hat man im Ausland bereits die Quellensteuer bezahlt, kann sie in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Obergrenze richtet sich nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz. Anders sieht es allerdings aus, wenn man beim Anlagestaat eine „Freistellungsmethode“ vereinbart hat. Sie wird vor allem dazu genutzt, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das deutsche Finanzamt kann in diesem Fall den sogenannten Progressionsvorbehalt nachbelasten.

So kann man die Kapitalerträge maximieren

Jeder, der als Investor auftritt, möchte den bestmöglichen Nettoertrag für das von ihm eingesetzte Kapital erzielen. Es gibt einiges Tipps dafür, die Kapitalertragssteuer zu minimieren, sodass mehr Geld (zur Geld Definition) am Ende übrig bleibt.

Kapitalerträge durch das Sparbuch erhöhen

Die Zinsen, die man auf Geld im Sparbuch bekommt, sind im Normalfall sehr viel geringer als die Festgeldzinsen. Ebenfalls muss man als Anleger den Unterschied zwischen den Tagesgeldzinsen und den Festgeldzinsen auf den Konten unterschiedlicher Banken kennen. Bei diesen gibt es zum Teil sehr große Unterschiede, die, wenn man sie weiß, viel Geld sparen lassen können. Deshalb sollte man möglichst einen Vergleich des Tagesgeldkontos anregen. Auch ein Festgeldvergleich vor der Eröffnung eines neuen Kontos ist lohnenswert. Dies kann auch bei einem Wechsel auf ein anderes Tagesgeldkonto durchgeführt werden.

Beim Aktienverkauf punkten

Wenn man beim Verkauf von Aktien einen Gewinn erzielt hat, werden auch gleichsam Kapitalertragssteuern einbehalten. Um zu einer Kapitalertragssteuererstattung zu gelangen, gibt es eine besondere Möglichkeit: Man kann im selben Steuerjahr, in welchem man mit Aktien gewinnbringend gehandelt hat und dadurch die Kapitalertragssteuer einbehalten hat, andere Aktien verkaufen. Diese sollten aus dem gleichen Depot stammen und mit Verlusten erworben werden. Nach einiger Zeit ist es dann ratsam, diese oder vergleichbare Wertpapiere wieder nachzukaufen. Dazu sollte man aber im Vorfeld noch einmal mit dem eigenen Bankberater oder auch dem Steuerberater sprechen, sodass sich diese Aktion auch lohnt.

Eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen

Hat man Verluste aus Kapitalvermögen mit Kapitalerträgen bei einer Bank und möchte man diese mit einem anderen Geldinstitut verrechnen, sollte man den 15. Dezember eines Steuerjahres im Auge behalten. Bei dem betreffenden Kreditinstitut kann man eine Verlustbescheinigung anfordern (Stand Nov. 2013). So ist es dann möglich, im Zuge der Steuerveranlagung auch die Kapitalertragssteuer anhand des bescheinigten Verlusts durch das Finanzamt erstatten zu lassen. Die Kapitalertragssteuer wird bei den Kapitalerträgen über den Sparerpauschbeitrag einbehalten.

Kapitalerträge in der Steuererklärung mit angeben

In vielen Fällen ist es ratsam, in der Steuererklärung die Kapitalerträge aufzuschlüsseln. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man einen Freistellungsauftrag angegeben hat, der jedoch bei einem Kreditinstitut nicht ausreicht. So ist es dann auch möglich, dass zum Beispiel Alleinstehende ihre Kapitalerträge bis zu der Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro behalten dürfen. Auf dieses Geld müssen keine Steuern erhoben werden. Bei einem verheirateten Paar liegt die Grenze bei 1602 Euro.

Die Kapitalerträge sollten nicht nur dann in der Steuererklärung auftauchen, wenn ein großes Einkommen vorhanden ist. Auch bei kleineren Beträgen lohnt es sich. Denn in einem solchen Fall ist es oftmals günstiger, die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern als mit der Abgeltungssteuer. Das betrifft dabei vor allem die Steuerzahler, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 15.500 Euro aufweisen können.

Bei Steuerzahlern, die sich bereits im Ruhestand befinden, ist es besonders ratsam, die Kapitalerträge in der Steuererklärung vorzuweisen. Denn damit wird dann automatisch der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt. Unter Umständen gibt es einen Altersentlastungsbetrag von 27,2 Prozent auf die Einkünfte. Das sind dann maximal in der Summe 1292 Euro.

Auch bei einem Verlust kann man noch punkten

Wer sich mit einigen Kapitalanlagen verspekuliert hat und nun Verluste vorweisen muss, für den gilt die „Anlage KAP“ der Steuererklärung. Wenn der Verlust höher ist als der Gewinn, dann kann die Bank den Verlust in das darauffolgende Jahr übertragen. Es ist zudem auch möglich, dass das Kreditinstitut Anlegern eine Bescheinigung über den Verlust ausstellt.

Wenn man bei einer Bank Verluste oder auch Gewinne vorweisen kann, wird die Bank diese dann verrechnen, sodass man dann als Anleger weniger oder gleich gar keine Abgeltungssteuer zahlen muss.

Beispiele für Einkünfte aus Kapitalanlagen

In Deutschland sind die möglichen Einkünfte aus Kapitalanlagen unter § 20 Abs. 1, 2 und 3 EStG aufgeführt. Gem. Subsidaritätsprinzip (§ 20 Abs. 8 EStG) zählen sie dann zu den Einkünften, wenn sie aus der Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung und dem Gewerbebetrieb entstehen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um Einnahmen aus:

  • Dividenden
  • stillen Beteiligungen
  • partiarischen Darlehen
  • Zinsen
  • Versicherungsleistungen
  • Wechseldiskontierung
  • Optionen
  • Veräußerungen von Körperschaftsanteilen
  • Termingeschäften
  • Zinsscheinen
  • Schadenersatz
  •  Kulanz

Der gesonderte Steuertarif für Kapitalerträge

Seit 2009 gibt es neben der normalen tariflichen Steuer einen Gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG) i.H.v 25 Prozent für bestimmte Arten von Kapitalvermögen. Wegen der konstanten und von anderen Größen unabhängigen Höhe ermöglicht er die Einführung einer Abgeltungssteuer.

Vor- und Nachteile eines gesonderten Steuertarifs für Kapitalerträge

Menschen mit mittlerem und hohen Einkommen, die vor allem durch Zinsen Gewinne generieren, haben durch den neuen Tarif in erster Linie Vorteile. Das liegt daran, dass der Steuersatz nur 25 Prozent beträgt, während sich der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent beläuft. Auch Sparer mit geringerem Einkommen müssen keinen Nachteil fürchten, wenn sie gem. § 32d Abs. 6 EStG ein Wahlrecht in Anspruch nehmen, mit dem sie die alte Regelung nutzen (Günstigerprüfung).

Ein Nachteil betrifft Aktion und Fonds. Wegen der uneingeschränkten Besteuerung der Veräußerungsgewinne sind sie eher wenig attraktiv. Das ist allerdings nur für Neuanlagen nach dem 1. Januar 2009 gültig. Alle davor gekauften Wertpapiere unterliegen der alten Regelung. Bei einer Veräußerung nach 12 Monaten sind sie steuerfrei. Bei Zertifikaten sind die Veräußerungsgewinne unabhängig von der Besitzdauer steuerpflichtig.

So wird die Kapitalertragssteuer bemessen

Der Kapitalertragssteuersatz beträgt 25%. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5% der Kapitalertragssteuer) und ggf. die Kirchensteuer (8 bzw. 9%). Der Kapitalertragssteuersatz ist nicht mit dem Sondertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verwechseln, der ebenfalls 25% beträgt.

Im konkreten Einzelfall sehen die Gesamtbelastungen folgendermaßen aus:

  • ohne Kirchensteuer – 26,3750%
  • mit 8% Kirchensteuer – 27,8186%
  • mit 9% Kirchensteuer – 27,9951%

Eine Abstandnahme vom Steuerabzug ist vorgesehen, wenn der Steuerpflichtige einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt (§44a Abs. 1 bis 3, 10 EStG). Bei Dividenden, die von Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, ist grundsätzlich keine Freistellung möglich. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn es sich um eine Arbeitnehmerbeteiligung handelt. Die Grenze für die Höhe von Freistellungsaufträgen ist der Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602€ (bei Verheirateten). Er kann gem. §44 a Abs.1 Nr. 1 EStG i.V.m. mit §20 Abs. 9 EStG in Anspruch genommen werden.

Ermäßigte Steuersätze bei Kapitalerträgen

Bei gewerblichen Betrieben und juristischen Personen öffentlichen Rechts ist der Steuersatz auf die Höhe der Körperschaftssteuer beschränkt (15%). Gesetzliche Grundlage ist §43 a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Einkünfte sind durch die beschränkte Körperschaftssteuerpflicht bereits ausgeglichen. Damit kommt die Kapitalertragssteuer faktisch der Körperschaftssteuer gleich. Dasselbe gilt für Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Körperschaften mit Steuerbefreiung
  • Bundesverbände, Verbände der Ersatzkassen
  • beschränkt körperschaftssteuerpflichtige Personen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleistung im Ausland haben

Tabelle zum Kapitalertrag

Bemessung des Kapitalertragsteuersatzes
Kirchensteuer 0 Prozent der Kapitalertrags-steuer (0,0000 Prozent) 8 Prozent der Kapital-ertragssteuer (1,9608 Prozent) 9 Prozent der Kapital-ertragssteuer (2,2005 Prozent)
Kapitalertragsteuer 25,0000 Prozent 24,5098 Prozent 24,4499 Prozent
Solidaritätszuschlag 1,3750 Prozent 1,3480 Prozent 1,3447 Prozent
Gesamte Steuerbelastung 26,3750 Prozent 27,8186 Prozent 27,9951 Prozent

Fragen und Antworten

Wie kann man die Kapitalertragssteuer vermeiden?

Wenn es sich um keine in Deutschland steuerpflichtigen Kapitalerträge handelt, kann man die Einbehaltung der Steuern von Vornherein vermeiden. Hierzu benötigt man lediglich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (§ 33 II EStG) und einen Freistellungsauftrag (§ 44a II EStG). Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung der Kapitalertragssteuer bietet die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU (§ 43b EStG). Mitunter besteht auch die Möglichkeit einer nachträglichen Erstattung (§§ 44b, 44c, 50d EStG).

Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Profite, die aus dem Gewinn einer Kapitalanlage entwachsen. Man unterscheidet verschiedene Formen (z. b. Dividenden, Zinsen, Erträge, Wertsteigerungen).

Was ist ein negativer Kapitalertrag?

Von einem negativen Kapitalertrag spricht man, wenn die Gebühren bzw. Kosten, die für die Verwaltung einer Kapitalanlage anfallen, höher sind als die erwirtschafteten Erträge.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer, die auf Kapitalerträge entfällt. Sie wird von der Stelle, die die Erträge auszahlt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Kapitalertragssteuersatz liegt bei 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag. Welche Ertragsformen der Steuer unterliegen, ist in § 43 Abs. 1 EStG festgehalten.

Was sind abgeltend besteuerte Kapitalerträge?

‚Abgeltend besteuert‘ heißt, dass die Steuer direkt an der Quelle abgegolten wird. Der Emittent der Erlöse führt den Betrag unmittelbar an das Finanzamt ab. Die Kapitalerträge müssen somit nicht mehr in der jährlichen Einkommenssteuererklärung erfasst werden (§ 2 Abs. 5b EStG).

Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Bei einem Freistellungsauftrag handelt es sich um ein Dokument, mit dem der Steuerpflichtige seine Bank anweist, den Kapitalertragssteuerabzug nicht selbstständig vorzunehmen. Gesetzliche Grundlage ist § 44 EStG.

Warum entfällt auf Kapitalerträge eine Kirchensteuer?

Da es sich bei der Kapitalertragssteuer um eine Einkommensteuer handelt, fällt auch hier die Kirchensteuer an. Seit dem 1. Januar 2015 kommt dabei ein automatisiertes Verfahren zum Einsatz. Dadurch werden die Kirchensteuern direkt von den abgeltend besteuerten Kapitalerträgen erhoben.

 

Christian Weis

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