Stammaktien, Vorzugsaktien, Inhaberaktien und Namensaktien. Bezüglich des Wertes unterscheidet man Nennwert– von Stückaktien. Darüber hinaus kann man sie auch nach der Größe und dem wirtschaftlichen Stellenwert einer Aktiengesellschaft -grundkapital-geschaefte-_id29948.html“>AG klassifizieren. Hierbei unterscheidet man Blue Chips, Mid Caps und Small Caps.
Aktienarten nach Aktionärsrechten und Inhaberstatus
Stammaktien sind die Normalform. Dabei handelt es sich um Wertpapiere, die allgemeinen Aktionärsrechte beinhalten. Diesen gehört in erster Linie das Stimmrecht an. Je mehr Stammaktien (Stämme) ein Anteilseigner hält, umso größer ist sein Einfluss bei Abstimmungen. Die meisten Banken und Fondsmanager kaufen bevorzugt Stammaktien, da ihnen das Mitbestimmungsrecht in Fragen der Unternehmensführung besonders wichtig ist.
Vorzugsaktien beinhalten kein Stimmrecht. Dafür werden Aktionäre, die diese Form des Anteils halten, bei der Ausschüttung von Dividenden bevorzugt behandelt. So können sie z.B. mehr Dividende ausgeschüttet bekommen als die Inhaber normaler Stammaktien. Als Dividende bezeichnet man den Teil des Gewinns, den das Unternehmen zum Abschluss des Jahres an seine Aktionäre ausschüttet.
Diese Form der Aktie hat ihren Namen daher, dass jeder zu ihrem Inhaber wird, der sie in Händen halt. Auf dem Wertpapier ist kein namentlicher Besitzer vermerkt. Das hat den Vorteil, dass das Wertpaper schnell und ohne bürokratischen Aufwand gehandelt werden kann. Inhaberaktien sind der verbreitetste Wertpapiertyp in Deutschland.
Anders als Inhaberaktien sind Namensaktien auf den Namen eines Eigentümers ausgestellt. Die Aktionärsnamen stehen in einem für die Aktiengesellschaft (Zur Aktiengesellschaft Definition) einsehbaren Buch. Die Aktie kann nur im Rahmen einer schriftlichen Abtretungserklärung den Besitzer wechseln. Damit gestaltet sich der Handel mit ihr weit schwieriger als mit einer Inhaberaktie. Ein Sonderfall der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie. Sie ist fest an einen Aktionär gebunden. Vor der Weitergabe an einen anderen Aktionär bedarf es der Zustimmung des Unternehmens. Einige Aktiengesellschaften nutzen diese Aktienform, um sich gegen feindliche Übernahmen abzusichern.
Aktienarten nach Wert
Nennwertaktien lauten auf einen festen Betrag. Er ist auf dem Papier festgeschrieben. Der Mindestnennwert ist 1 Euro. Er darf nicht unterschritten werden. Multipliziert man den Nennwert mit der Anzahl der Aktien, erhält man das Grundkapital der AG. Eine Aktienausgabe unter dem Nennwert (Unterpari-Emission) ist nicht zulässig.
Die Stückaktie ist der Gegenpart zur Nennwertaktie. Sie ist mit keinem speziellen Nennbetrag ausgezeichnet. Der Anteil jeder Aktie am Gesamtkapital ist gleich groß und kann als Prozentangabe angegeben werden. Wie hoch der Wert im Einzelnen ausfällt, hängt vom Aktienkurs ab.
Aktienarten nach Stellenwert des Unternehmens
Blue Chips sind Aktien von großen Unternehmen mit hohen Umsätzen. Experten empfehlen jedem Aktionär, ein paar davon im Portfolio zu haben. Sie zeichnen sich zwar nicht durch übermäßig hohe Renditen aus, doch sind sie sichere Anlagen. Im deutschen Raum bezeichnet man meistens die Aktien aus dem DAX als Blue Chips. Die Bezeichnung stammt aus dem Casino-Jargon. Hier sind Blue Chips die blauen Spielchips mit dem höchsten Wert.
Aktien dieses Typs stammen von Unternehmen mit mittlerem Kapitalvolumen. Üblicherweise liegt der börsennotierte Wert zwischen 250 und 1.000 Mio. Euro. Im deutschen Raum gehören diese Aktien meistens dem MDAX an.
Als Small Caps bezeichnet man Aktien von kleineren Unternehmen. Meistens stehen sie im SDAX. Die Marktkapitalisierung ist bei diesen Unternehmen geringer als denjenigen aus dem MDAX. Aktien dieses Typs unterliegen weitaus höheren Schwankungen als die Blue Chips. Das heißt, dass der Aktionär hier mehr gewinnen, aber auch mehr verlieren kann.
Aktienarten nach Verfügbarkeit
Auf den internationalen Börsen werden einige Sonderformen gehandelt, die zum Teil auch in Deutschland verfügbar sind. Hierzu gehören die A- und die B-Aktien. A-Aktien sind Anteilsscheine, die ausschließlich von einheimischen Anlegern gekauft werden dürfen. Anders ist dies bei B-Aktien. Sie dürfen nur von ausländischen Investoren gehandelt werden. Meistens haben die B-Aktien nur ein sehr eingeschränktes oder überhaupt kein Stimmrecht. Auch werden sie nur in recht eingeschränktem Umfang verkauft. Mit der Unterteilung in A- und B-Aktien will man den Einfluss ausländischer AGs auf den eigenen Aktienmarkt kontrollieren.
Weitere Besonderheiten gibt es auf dem chinesischen Markt. Hier dürfen A-Aktien nur von chinesischen Staatsbürgern und an der Shanghai- und der Shenzhen- Börse gehandelt werden. B-Aktien sind auch in China nur für ausländische Investoren bestimmt. Der dritte Typ sind H-Aktien. Sie dürfen ausschließlich in Hongkong und nur von Ausländern gekauft werden. Der letzte Typs sind die Red Chips, sie werden nur an der Hongkonger Börse gehandelt, sind Ausländern aber frei zugänglich. Zum größten Teil ist allerdings die chinesische Regierung an Aktien dieses Typs beteiligt.
Christian Weis