Dienten Zölle früher vor allem als Einnahmequelle für Länder und Städte, so erfüllen sie heute größtenteils einen Schutzzweck für inländische Wirtschaftszweige vor ausländischen Konkurrenten (Antidumpingzoll). Sie werden von Kritikern aber auch als Behinderung des internationalen Warenhandels betrachtet. Der Zoll ist nicht mit der Einfuhrumsatzsteuer zu verwechseln.
Der Zoll damals und heute – von der Antike bis in die Neuzeit
Den Zoll gibt es in der Geschichte der Welt schon recht lange. Bereits im alten Ägypten und in anderen antiken Hochkulturen erhoben Staaten Finanzzölle, um ihren Finanzbedarf abzudecken. Unser Wort „Zoll“ kommt dementsprechend z. B. noch aus dem Lateinischen von „teloneum“ (Abgabe) bzw. aus dem altgriechischen „telos“ (Grenze). Man kürzte das Wort zu „tol“ und schließlich im Rahmen der Lautverschiebung zu „tsol“ ab.
Im Mittelalter wurden an den Grenzen verschiedener Länder, Städte und Fürstentümer häufig Geleitzölle verlangt, also eine Schutzgebühr für den Handelsverkehr. Darüber hinaus bezahlte man an unzähligen Wegen und Brücken einen Passierzoll oder für den Eintritt zu Häfen oder Märkten. Der Zoll war im Grunde eine Art Maut oder Benutzungsgebühr bis viele Länder zusätzliche Stadt- und Landeszölle erhoben. Im 17. und 18. Jahrhundert, der Zeit des Merkantilismus wurden Zölle als Schutzzölle sehr wichtig. Man wollte mit Einfuhrzöllen die eigene Wirtschaft vor billiger Konkurrenz (zur Definition Konkurrenz) aus dem Ausland schützen. In Deutschland wurden die innerstaatlichen Grenzzölle jedoch bald zu einem Wirtschaftshemmnis, welches 1834 durch den Deutschen Zollverein eingedämmt wurde. Fortan gab es gemeinsame Außenzölle und Zölle wurden danach als Instrument einer planmäßigen Handelspolitik (zur Handelspolitik Definition) eingesetzt.
Vereinheitlichung der weltweiten Zollbestimmungen
Als der Welthandel im 20. Jahrhundert zunahm, wurde 1947 schließlich ein Allgemeines Zoll– und Handelsabkommen (GATT) beschlossen, um einheitliche Zollregelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu schaffen. Das GATT wurde 1995 durch die World Trade Organization WTO abgelöst. Ebenfalls wichtig ist die World Customs Organization WCO, welche sich bemüht das Zollrecht weltweit anzugleichen, Formalitäten und Zollpraxis zu vereinheitlichen und Schmuggel zu unterbinden. Innerhalb der Europäischen Union, im Europäischen Binnenmarkt, gibt es seit 1993 keine Zollkontrollen mehr.
Arten von Zöllen – Import, Export und Transitzölle
Heute unterscheidet man bei Zöllen vor allem drei Arten: Einfuhrzölle, Durchfuhrzölle und Ausfuhrzölle. Oft ist mit „Zoll“ eigentlich nur der Einfuhrzoll gemeint, denn er wird am häufigsten erhoben. Dies liegt daran, dass Staaten damit Devisen gewinnen und heimische Unternehmen vor Konkurrenz aus dem Ausland schützen können. Einfuhrzölle werden durch die Zollbehörden des jeweiligen Staates an Zollstellen erhoben. Diese befinden sich an Flughäfen, Häfen, Grenzübergängen und andere zentralen Handels- und Verkehrsknotenpunkten.
Durchfuhrzölle sind nach GATT prinzipiell nicht erlaubt, Warenverkehr auf der Durchreise wird aber speziell mit einem TIR-Zeichen gekennzeichnet.
Ausfuhrzölle sind in modernen Industrieländern selten, da sie den Export verteuern. Entwicklungsländer erheben dagegen öfter Ausfuhrzölle, um den Export von im Inland dringend benötigten Waren zu verhindern. Häufig sind dies Lebensmittel, die zur Ernährung der Bevölkerung auf dem heimischen Markt verkauft werden sollen. Zudem gewinnt der Staat durch Ausfuhrzölle auch Einnahmen.
Die Festlegung der Zollhöhe
Die Höhe des Zolls kann auf zwei verschiedenen Arten bestimmt werden. Man spricht hier entweder vom Gewichtszoll oder vom Wertzoll. Der Gewichtszoll wird auch spezifischer Zoll genannt und richtet sich nach der Menge von Waren, nach der Anzahl oder einer bestimmten Beschaffenheit. So kann z. B. ein Zoll von 50 Cent auf eine Packung Druckerpapier erhoben werden, 1 Euro auf gebleichtes Druckerpapier und 75 Cent auf ungebleichtes Druckerpapier. Neben der Stückzahl kann auch die Menge in Litern oder die Länge oder das Gewicht eines Produktes Ausschlag geben. Diese Form der Zollerhebung ist aber veraltet und wird heute nur noch von der Schweiz konsequent verwendet. Die Europäische Union verwendet den spezifischen Zoll heute vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten.
Wesentlich häufiger anzutreffen ist der Wertzoll. Er ist in der EU die Standardmethode die Zollhöhe festzulegen. Der Wertzoll bezieht sich auf den sogenannten Zollwert einer Ware. Dieser wird mit Hilfe des Zollsatzes berechnet und befindet sich in ständigem Wechsel. Denn der Wert einer importierten Ware wird damit stetig an den Wert der Ware innerhalb der Zollunion angeglichen. Als Wertzoll wird dann zumeist eine bestimmter Prozentsatz des Warenwertes erhoben, sofern dieser eine bestimmte Höhe erreicht. Übersteigt der Gesamtwert einer Sendung z. B. die 150 Euro nicht, wird innerhalb der EU kein Zoll erhoben. Allerdings fällt eine Einfuhrumsatzsteuer ab einem Wert von 22 Euro an.
Florian Weis