Die Gewerbesteuer ist eine Ausnahmeform der Steuereinnahmen, die so oder in ähnlicher Form sonst nirgendwo zu finden ist.
Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer
Bisher wurde die Gewerbesteuer den Real- oder Sachsteuern zugeordnet. Diese Kategorisierung ist inzwischen jedoch durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Gewerbekapitalsteuer umstritten. In jedem Fall handelt es sich um eine Gemeinde- und Objektsteuer.
Genaueres zum Betrag der Gewerbesteuer
Der Ertrag eines Gewerbes wird mittels Zurechnungen und Abzügen genau errechnet. Anschließend wird der Freibetrag abgezogen. Auf dieses Ergebnis wird eine Steuermesszahl angewandt, und somit der zu zahlende Satz ermittelt. Die Steuermesszahl variierte ursprünglich von Gemeinde zu Gemeinde. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gibt es eine einheitliche Steuermesszahl, deren Wert 3,5% beträgt. Die Zahlung ist vierteljährlich fällig.
Diese Betriebe werden besteuert:
- Gewerbebetriebe, die als Kapitalgesellschaft gemeldet sind
- Gewerbebetriebe, die im Sinne des Einkommenssteuerrechts erfasst sind
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die im Handelsregister (Handelsregister Definition) eingetragen sind
Folgende Personen sind frei von der Gewerbesteuer:
- Freiberufler
- Nichtgewerbliche Selbstständige
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Florian Weis