Jede selbständige Arbeit, ob in Teilzeit oder hauptberuflich, muss beim Gewerbeamt angezeigt werden. Ebenfalls fällt die Übernahme eines bestehenden Unternehmens unter die Anmeldepflicht.
Anmeldung der Selbständigkeit beim Gewerbeamt
In einigen Bundesländern Deutschlands, dazu gehören Hamburg, Bayern und Rheinland-Pfalz, ist die Anmeldung des Gewerbes auch bei der IHK möglich. Die IHK sowie die HK übersenden, wie das Gewerbeamt, die Anmeldung an alle zuständigen Behörden, wie beispielsweise das Finanzamt . Wird ein Gewerbe angemeldet, folgt automatisch die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt. Abhängig vom Bezirk, in dem das Gewerbe eröffnet werden soll, erfolgt die Anmeldung. Bei der Ummeldung von einem alten Standort in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe im alten Land abgemeldet werden.
Gültige Zulassung zur Gewerbeanmeldung
In Deutschland ist das Erfüllen besondere Voraussetzungen für einige Gewerbe nötig. Dazu zählen vor allem das Reisegewerbe, der Handel mit Waffen, Taxiunternehmen, Makler, Personaldienstleister, das Handwerk sowie Pflegedienste und das Inkassobüro sowie Spielhallenbetreiber. Wie die einzelnen Voraussetzungen aussehen, erfahren Gewerbetreibende beim Gewerbeamt. Immer wird für die Gewerbeanmeldung das ausgefüllte Antragsformular benötigt. Die Gewerbeanzeigen unterliegen § 14 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. Per Post oder persönlich ist die Anmeldung eines Gewerbes möglich.
Christian Weis