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Ab wann gilt die Winterreifenpflicht nun genau?

Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Warum sich der Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollte, ob die neue EU-Kennzeichnung beim Kauf neuer Reifen helfen kann und was bei der Fahrt in den Urlaub zu beachten ist, verrät die ARAG.

Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Warum sich der Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollte, ob die neue EU-Kennzeichnung beim Kauf neuer Reifen helfen kann und was bei der Fahrt in den Urlaub zu beachten ist, verrät die ARAG.

Generelles zur Winterreifenpflicht

Gerade von Bewohnern schneearmer Gegenden wurde in der Vergangenheit gern auf die richtige Bereifung verzichtet, da sich deren Anschaffung ihrer Meinung nach ohnehin nicht lohnte und es auch keine explizite Vorschrift gab. Damit sollte allerdings spätestens seit November 2010 Schluss sein, da seitdem die „Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Wer dagegen verstößt und sein Fahrzeug weder mit Winter- noch Allwetterreifen ausstattet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

In welchem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht?

In welchem Zeitraum (zur Definition Zeitraum) die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. ARAG Experten empfehlen allen Autofahrern, in den kommenden kalten Tagen an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man den Versicherungsschutz.

EU-Plakette für Winterreifen

Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch – das sind die Prüfkriterien der neuen EU-Kennzeichnung. Ab dem 1. November wird jeden neuen Reifen, der nach dem 1. Juli 2012 produziert wurde, ein Label zieren, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt. Nur auf den Rollwiderstand zu achten, der den Kraftstoffverbrauch angibt, ist nicht empfehlenswert. Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte natürlich gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf zusätzlich ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.

Welche Anforderungen stellen die ausländischen Nachbarn?

Wer mit dem Auto in den Herbst- oder Winterurlaub fahren möchte, sollte darauf achten, dass in einigen europäischen Ländern eine strikte Winterreifenpflicht gilt. Wer z. B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Dies gilt laut ARAG Experten unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Straßenverkehr beeinträchtigen oder nicht. In Belgien beginnt diese Zeitspanne bereits am 1. Oktober und endet am 30. April. In bestimmten Gegenden Italiens müssen vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterpneus aufgezogen sein oder Schneeketten mitgeführt werden und in Schweden sollte man eine Schaufel im Kofferraum haben. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen sollte man sich kurz vor Ferienantritt über die jeweiligen Bedingungen im Urlaubsland informieren. Denn Verstöße können dem Urlauber teuer zu stehen kommen.

Quelle: ARAG

 

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