Die wenigsten Bürger haben an ihrer Steuererklärung Spaß. Was die Steuererklärung schwierig macht, das sind die vielen Fachbegriffe, die Begrenzungen von unterschiedlichen Fristen, Klauseln für bestimmte Beträge, die für die Steuererklärung eingereicht werden müssen, veränderte Bestimmungen, wenn sich der wirtschaftliche Status ändert, was absetzbar ist und was nicht. Die Anzahl von Faktoren, die zu beachten sind, erscheinen geradezu endlos.
Sehr viele Angestellte, Selbstständige und Kleinunternehmer verschenken bares Geld, weil sie sich über die vielen Möglichkeiten der zahlreichen Steuerersparnisse gar nicht völlig klar sind. Natürlich kann der Weg zu einem Steuerberater gemacht werden. Der Steuerberater berechnet natürlich seine Leistungen. Dennoch kann er weit mehr Euro aus der Steuererklärung für das Jahr 2012, die jetzt im Jahr 2013 einzureichen ist, herausholen als so mancher Normalverbraucher.
Grundsätzlich wichtig für die Steuererklärung
Die erste und wichtigste Voraussetzung, wenn auch 2013 für 2012 so viel wie möglich herausgeholt werden soll, ist die Vollständigkeit und die gute Ordnung aller Unterlagen. Auch der beste Steuerberater und die beste Steuersoftware können nichts ausrichten, wenn wichtige Unterlagen fehlen. In einem Betrieb, bei selbstständiger Tätigkeit, bei freiberuflicher Tätigkeit ist es selbstverständlich, dass alle Belege ordentlich gesammelt und geordnet werden. Manche private Haushalte tun sich dagegen eher schwer damit und sind nur allzu schnell dabei, bezahlte Rechnungen in den Papierkorb zu werfen statt sie abzuheften.
Die Empfehlung kann lauten: Es ist besser, 50 Belege zu viel abzuheften als zwei zu wenig. Grundsätzlich sollten bei privat Krankenversicherten alle Kostenbelege aufgehoben werden, es sollten auch Handwerkerrechnungen aufgehoben werden, jede Art von Beträgen, die als Sonderausgaben oder Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) absetzbar sein könnten, Nachweise über die Zahlungen für Kinderbetreuung, besondere Belastungen aller Art und dergleichen mehr. Nur, wer über eine vollständige Sammlung seiner wichtigen Einnahmen und Ausgaben verfügt, hat auch genug in der Hand, um am Ende auch 2013 wieder Steuern zu sparen.
Nummer zwei der wichtigen Voraussetzungen ist die Information. Niemand muss zum Steuerfachmann werden, um Steuern sparen und von dem Finanzämtern einen Ausgleich von vielen hundert Euro zu erhalten. Es lohnt sich aber, hilfreiche Artikel im Internet zu lesen, auch das eine oder andere hilfreiche Buch zu Steuerersparnissen zu kaufen. Auch das Herunterladen hilfreicher Programme und die Nutzung von Online-Hilfen lohnen sich.
Drittens sollte sich jeder schon lange vor Fälligkeit der Steuererklärung klar darüber sein, ob er sie selbst erledigen oder einem Steuerberater überlassen möchte. Wird die Steuererklärung selbst gemacht, dann sollte sich der Steuerzahler über alle wertvollen Tipps und jede sinnvolle Hilfe, über Software zum Thema Steuerspartipps informieren.
Wenn es hier um die besten Ratschläge für 2012 in der Erklärung 2013, aber auch vorausschauend schon für Steuerersparnis im Jahr 2013 gehen soll, dann kann es nur um Hinweise auf sachgerechte Hilfen gehen, die dazu angeboten werden. Schließlich fließen in jede Erklärung sehr viele individuelle Angaben ein, die nicht einzeln behandelt werden können. Kunden können auch noch Versionen für 2011 erwerben. Wichtig ist es, dass sich jeder die notwendigen Informationen zu Steuerfragen verschafft.
10 Steuer Tipps für 2013
So kompliziert das deutsche Steuerrecht auch ist, es gibt für jeden hilfreiche Software und Online-Programme, die beim Steuersparen helfen, wenn es um Fragen zu Steuererklärungen geht. Einige der Hilfen, von denen etliche auch in Tests positiv abgeschnitten haben, sollen hier genannt werden. Als die 10 besten Steuerspartipps 2013 sollen hier einige Möglichkeiten genannt werden, die genutzt werden können. Was die Steuersoftware anbelangt, gibt es auch von der Stiftung Warentest Wertungen für die 10 besten Steuerspartipps 2013. Etliche werden hier genannt, zusätzlich noch Online-Tipps.
Tipp 1:
Sehr hilfreich ist die Online-Steuererklärung von Smartsteuer. Der Zugang zu Smartsteuer ist kostenlos online. Alles ist hier immer mit den neuesten Updates versehen und hoch aktuell. Das betrifft auch die Steuertipps. Smartsteuer bietet den Lohn – und Gewerbesteuerrechner, Finanzamt Finder, Steuerbücher, Steuerratgeber, den besten Kommentar zu Fragen wie steuerliche Fachbegriffe, spezielle Ausführungen für Angestellte, Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige. Zusätzlich gibt es Videos, die kurz und klar alles erklären, was mit dem Thema Steuerfragen zusammenhängt.
Tipp 2:
Software zu Steuerthemen von WISO Steuer von Buhl Data für 2013 für das Steuerjahr 2012. Die Software gibt es für Mac und für Windows, unter anderem bei Amazon.
Tipp 3:
Ebenfalls bei Amazon sind erhältlich das Wiso Steuer-Sparbuch 2013, 2012 und das Buch Wiso Steuer-Spar-Erklärung 2013. Hier finden Steuerzahler übersichtliche und hilfreiche Tipps und praktische Unterstützung zu Fragen der Steuer.
Tipp 4:
Quicksteuer Deluxe 2013, eine einfache und gut bedienbare Software für private und gewerbliche Nutzer für ihre Steuererklärung 2013. Als Beigabe gibt es noch „Der große Konz“ mit 1000 Hinweisen und Tricks, wenn es um den Umgang mit der Steuererklärung geht. Das Programm beinhaltet die ELSTER-Version einschließlich der digitalen Signatur. Ebenso gehört die Übernahme der Daten aus dem vergangenen Jahr dazu, Videos, Umsatzsteuererklärung, Einname-Überschussrechner und Rechner für Reisekosten für 2012.
Tipp 5:
Software-Version von Buhl t@x zur Profiführung durch die Erklärung per ELSTER online 2013, Steuerjahr 2012, mit Formularen, wertvollen Ratschlägen für Möglichkeiten, wie bei den Steuern gespart werden kann. t@x kann vorweg als Gratis-Version getestet werden.
Tipp 6:
Steuer easy 2012 hat bei Testergebnissen für Steuer Software ebenfalls gut abgeschnitten. Allerdings gibt es keine eigens zusätzlichen Programme für Selbstständige. Umfangreiche Spezialinfos können zur günstigen Steuer-Software zugekauft werden.
Tipp 7 bis 10:
Kostenlos können Angebote online viele Software-Hilfen und Rechner herunter geladen werden. Anders als die Programme zur Unterstützung für die elektronische Steuererklärung gibt es hier einzelne Rechner und Sammlungen von verschiedenen Ratschlägen und Erläuterungen. Dazu zählen unter anderem als kostenlose Zugabe der Einkommenssteuer-Rechner und der Lohnsteuer-Rechner, der Gewerbesteuerrechner und das Lohnsteuer-Tabellen-Programm.
Die Finanzverwaltung will Geld, aber niemand muss zu viel zahlen
Steuergelder sind notwendig, damit das gesamte soziale, wirtschaftliche und politische Gemeinschaftssystem funktioniert. Doch niemand sollte Steuergelder verschenken, die er bereits in zu großer Höhe gezahlt hat. Zu viel gezahltes Geld wird dem Steuerzahler vom Finanzamt zurück vergütet. Dabei können leicht einige hundert Euro zusammenkommen, wenn die richtigen Ratschläge zur Hand genommen werden. Kunden, die zu den einzelnen Software-Produkten mehr wissen möchte, kann die Testergebnisse bei Stiftung Warentest hierzu im Einzelnen nachlesen. Viele der Software-Versionen beinhalten auch spezielle Steuertipps für Selbstständige, Gewerbetreibende, für den selbstständigen Nebenjob, für Freiberufler. Es gibt unzählige Möglichkeiten zum Steuersparen und zur Erzielung von hohen Rückzahlungen vom Finanzamt. Auch, wer in die Sanierung seines Hauses, einen Neubau und andere Unternehmungen investiert hat, kann Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Selbst bei Ausgaben, die dem Laien auf den ersten Blick nicht steuerbegünstigt erscheinen, lässt sich häufig noch sehr viel einsparen.
Seit Januar liegt die neue ELSTER-Version vor. Sie kann problemlos aus dem Netz herunter geladen werden. Die kostenlosen CD-ROMs dazu können bei den Finanzämtern geholt werden. Das Programm der Finanzverwaltung umfasst Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Einnahmeüberschussrechnung, Umsatzsteuer -Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung und die Registrierung im Portal. Inbegriffen sind auch die elektronischen Abzugsmerkmale für Lohnsteuer für Arbeitgeber.
Werden dann zum Ausfüllen noch die hilfreichen Erklärungen und Hinweise von einer guten Software-Version, aus einem Online-Portal und die richtigen Apps genutzt, dann steht auch dem richtigen Umgang mit der Erklärung zu Steuerangaben für 2012 nichts mehr im Weg. Auch wenn es im Netz viele Gratis-Online Produkte gibt, lohnt es sich die speziellen Software-Versionen zu kaufen. Es wäre ein fataler Irrtum, das persönliche Sparprogramm gerade hier anzusetzen. Die hilfreichen Steuer-Programme sind im Durchschnitt sehr günstig zu kaufen.
Steuerveränderungen ab 2014
Doppelte Haushaltsführung
Ab diesem Jahr können alle Kosten, die wegen einer doppelten Haushaltsführung entstehen, nur noch bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Monat abgesetzt werden. In diesem Betrag sind alle Aufwendungen enthalten, die für die Zweitwohnung anfallen. Die regionale Durchschnittsmiete spielt dabei keine Rolle mehr.
Voraussetzung für die steuerliche Abrechnung einer Zweitwohnung ist, dass man in der Hauptwohnung einen eigenen Hausstand unterhält. Dieser beinhaltet eine relevante finanzielle Beteiligung an den Lebensführungskosten. Ein unentgeltlich genutzte Wohnung zählt folglich nicht mehr unter die Regelung.
Erste Tätigkeitsstätte
Eine weitere Neuerung gibt es bei der Entfernungspauschale. Hier wurde der bisher nicht erläuterte Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ durch „ erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Was genau darunter zählt, ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Die Entfernungspauschale gilt dann nur von der Wohnung bist zur ersten Tätigkeitsstätte. Darüber hinaus bleiben die Regelungen unverändert. Wer auswärts arbeitet, kann dies nach wie vor als Reisekosten absetzen.
Reisekosten
Für den Verpflegungsaufwand gibt es ab 2014 nur noch zwei Pauschalen, die von der Dauer der Abwesenheit abhängig sind. Bei mehr als 8 Stunden werden 12 Euro vergütet, bei ganztägiger Abwesenheit 24 Euro. Handelt es sich um eine mehrtägige Abwesenheit, gibt es für den An- und den Abreisetag jeweils 12 Euro.
Grundfreibetrag
Zum 1.1.2014 stieg der Grundfreibetrag auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz bleibt weiterhin bei 14 Prozent.
Florian Weis