Dividendenermittlung
Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ermitteln und beschließen die Höhe der anfallenden Dividende. Endgültig über Höhe und Zeitpunkt entschieden wird anschließend in der Hauptversammlung, der Turnus ist in der Regel jährlich festgelegt. Wie hoch die Ausschüttungsquote, also der Anteil des Gewinns, der an die Anleger weitergegeben wird, ist, berechnet sich firmenintern und ist abhängig von der Finanzplanung im Unternehmen. Sind zum Beispiel große Investitionen in Vorbereitung, kann auf die Dividende auch komplett verzichtet oder durch eine Sachdividende ersetzt werden. Wie hoch die Dividende, die ein Anleger insgesamt erhält, ausfällt, ist davon abhängig, wie viele Aktien, bzw. Anteile er am Unternehmen besitzt.
Dividenden und die Steuer
Steuerlich zählt die Dividende zu den Kapitalerträgen (zur Definition Kapitalerträge ) und wird mit 20% Kapitalertragssteuer belegt. Ebenfalls entfällt auf die Dividende der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%. Ist für das entsprechende Konto vom Anleger kein Freistellungsauftrag erteilt, werden die Steuerbeträge von der Dividende direkt an das Finanzamt abgeführt. Als Einkommen unterliegen Dividenden der Einkommenssteuer und werden zum individuellen Steuersatz nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert, die Steuerschuld aus der Einkommenssteuer wird mit den bereits entrichteten Zahlungen für Kapitalsteuer und dem Solidaritätszuschlag verrechnet.
Die Dividende im Spannungsfeld der Unternehmenspolitik
Anhand der Dividende kann man Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens ziehen. Die Ausschüttungen eines Unternehmens werden im Idealfall danach bemessen, welchen Teil seines Gewinns es nicht zur Bedienung von Schulden oder für Investitionen nutzen muss. Wie hoch dieser Anteil ist, kann ganz unterschiedlich sein. Wenn ein Unternehmen beispielsweise stark wächst oder sich entschulden will, schüttet es voraussichtlich weniger Dividende aus. Wenn ein Unternehmen hingegen geringe Ausgaben hat und wenige Investitionen plant, kann es einen großen Teil seines Gewinns in Form von Dividenden ausschütten.
Die Unternehmen der zweiten Art weisen oftmals eine hohe Dividendenrendite auf, allerdings muss die nicht notwendigerweise mit einem höheren Gewinn oder einem profitableren Unternehmen in Verbindung stehen. Gute Beispiele für Unternehmen dieser Kategorien sind Versorger.
Hin und wieder kommt es auch vor, dass die Dividende in keiner Relation zum Geschäftserfolg des Unternehmens steht. Ein gutes Beispiel hierfür sind Rückversicherungsgesellschaften. Sie haben das Problem, dass regelmäßig große Naturkatastrophen auftreten, die die Gewinne vertilgen. Damit die Aktionäre auch in diesen Jahren nicht verprellt werden, zahlt man die Dividende auch hier in voller Höhe weiter.
Unterschiedliche Typen von Dividenden
Je nachdem, welche Werte ausgeschüttet werden, unterscheidet man verschiedene Typen von Dividenden. Der Standardtyp ist dabei der Geldbetrag. Darüber hinaus gibt es auch noch die Sach- und die Stockdividende. Bei der Sachdividende werden keine Geldbeträge, sondern Wirtschaftsgüter ausgeschüttet. Hierzu zählen auch Aktien von Tochtergesellschaften. Rechtliche Grundlage ist § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG.
Der zweite Typ ist die Stockdividende
Von diesem Typ spricht man dann, wenn die Dividendenzahlung nicht in Form einer Bargeldausgabe, sondern einer Ausgabe kostenloser Aktien erfolgt.
Christian Weis